Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Wie Sie Wildunfälle vermeiden können


Auto & Verkehr

Auf Deutschlands Straßen kommt es jährlich zu rund 260.000 Wildunfällen mit Personen- und Sachschäden. Eine Vielzahl dieser Unfälle passieren im Herbst, wenn die Tage oft neblig beginnen und die Abenddämmerung früh einsetzt; aber auch wenn die Tiere ihre Brunftzeit haben oder sich aktiv auf den kargen Winter vorbereiten. Dabei sind manche Unfälle mit wild lebenden Tieren vermeidbar. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese Unfallbilanz positiv zu beeinflussen, sagen ARAG Experten.

Wildwechsel: So verhalten Sie sich richtig
-Bei Wildwechsel Fuß vom Gas - Geschwindigkeit anpassen! Empfehlung: max. 60 km/h
-Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten.
-Besondere Vorsicht in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel.
-Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise.
-Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein.
-Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen: abblenden, abbremsen, hupen!

Wenn ein Unfall unvermeidbar ist
-Lenkrad festhalten! Geradeaus lenken!
-Abbremsen!
-Vorsichtig sein beim Ausweichen!

Wenn Wild angefahren wurde
-Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern!
-Totes Wild niemals mitnehmen!
-Verletztes Wild nicht verfolgen!
-Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; ggf. Krankenwagen oder Notarzt rufen.
-Polizei verständigen!
-Bei Kfz-Schäden eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen lassen. Machen Sie außerdem Fotos vom Fahrzeug, dem Unfallort und dem Tier.

So urteilten Gerichte:

Zusammenstoß mit Wild
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf; eine bestehende Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, handelt es sich jedoch nicht um einen Wildunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter "Rettungskostenersatz" geltend gemacht werden. Darunter fallen Aufwendungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war (OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10 - 57).

Auffahrunfall
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Autofahrer in ein schon totes Wildschwein hineinfährt? Vertraut man auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel, die besagt, dass zwar das Fahrzeug nicht aber das betroffene Tier in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung in der Zahlungsverpflichtung (LG Stuttgart, Az.: 5 S 244/06).

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Wildwechsel Unfall ARAG

http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | Internet-Service Dr. Harald Gerhard Hildebrandt
Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am "RankensteinSEO"-Wettbewerb teil!
25.04.2024 | Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG
Knauber nimmt nächste E-Ladesäule in Betrieb
25.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 87
PM gesamt: 409.078
PM aufgerufen: 69.387.031