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06.02.2018 | Auto & Verkehr | geschrieben von Dr. Claudia Wagner¹ | Pressemitteilung löschen
"Streupflicht bei Blitzeis" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Falls es in den nächsten Tagen regnet, kann es wegen des gefrorenen Bodens zu Blitzeis kommen. Muss ich dann sofort meinen Gehweg streuen? Welche Pflichten habe ich als Hauseigentümer? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice): Die Gemeinden regeln in ihren jeweiligen Satzungen, wann Anwohner öffentliche Gehwege streuen müssen. Oft beginnt die Streupflicht um 7 Uhr morgens - an Sonn- und Feiertagen vielerorts erst ab 9 Uhr - und endet um 20 Uhr abends. Bei Glatteisbildung sehen viele Gemeindesatzungen jedoch eine unverzügliche Streupflicht vor. Das Problem bei Blitzeis ist: Es entsteht durch längeren Regen auf gefrorenem Boden. Häufig erscheint Streuen dann sinnlos, denn über dem Streumaterial bildet sich sofort neues Eis. Manche Gerichte billigen deshalb den Anwohnern zu, erst nach dem Regen zu streuen. Das Oberlandesgericht Schleswig erlaubte sogar, erst einmal abzuwarten, ob es wirklich aufgehört hat, zu regnen (Az. 11 U 14/2000). Erst 40 Minuten nach Regenende müssten die Anwohner streuen. Da die Gerichte hier jedoch nicht einheitlich entscheiden, sollten sich Betroffene nicht zu sehr auf diese Rechtsprechung verlassen. Denn die meisten Gerichtsurteile, die von einer eingeschränkten Streupflicht bei Blitzeis sprechen, betreffen die Streupflicht der Gemeinden auf öffentlichen Straßen. Hier spielen andere Überlegungen hinein als bei Privatleuten - zum Beispiel, dass die Gemeinde nicht überall zeitgleich streuen kann und vielbefahrene Straßen zuerst an der Reihe sind. Anwohner sollten daher bei Blitzeis möglichst schnell den Gehweg streuen und dies - wenn erforderlich - auch wiederholen. Bei Abwesenheit sollten Streupflichtige für eine Vertretung sorgen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Für den Fall der Fälle können sich Mieter oder Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, durch eine Privat-Haftpflichtversicherung gegen die Ansprüche gestürzter Passanten absichern. Für Vermieter gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.742 Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung. Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!¹ Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. http://www.ergo.com D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf Pressekontakt http://www.hartzkom.de HARTZKOM Hansastraße 17 80686 München Weitere Meldungen in der Kategorie "Auto & Verkehr"
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