Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Strafzettel im Briefkasten während Urlaub - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice


Auto & Verkehr

Marlene B. aus Hannover:
Vor ein paar Wochen bin ich geblitzt worden. Jetzt fahren wir drei Wochen in den Sommerurlaub. Was passiert, wenn der Strafzettel während unseres Urlaubs im Briefkasten landet? Muss ich bei verspäteter Zahlung mit Mahngebühren rechnen?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Bei kleineren Verkehrsverstößen ist mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Es kann bis zu 55 Euro betragen. Die Zahlungsfrist liegt meist bei einer Woche. Zahlt der Betroffene nicht pünktlich, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Dieses Bußgeld ist - obwohl es um die gleiche Sache geht - in aller Regel höher als das Verwarnungsgeld. Auch fallen noch Verfahrensgebühren an. Bei schwereren Verkehrsverstößen kommt es gleich zu einem Bußgeldverfahren. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Legt der Betroffene Einspruch ein, landet der Fall vor Gericht. Hat derjenige wegen seines Urlaubs die Einspruchsfrist verpasst, kann er bei der Behörde die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen - das bedeutet, dass sein Versäumnis ohne Folgen bleibt und er immer noch Einspruch einlegen kann. Dabei sollte er seine Reisetermine beispielsweise mit den Tickets oder Buchungsbestätigungen beweisen können. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Von diesem Zeitpunkt an hat der Betroffene weitere 14 Tage Zeit, um zu bezahlen. Insgesamt vergehen also zwischen der Zustellung und dem Zahlungstermin vier Wochen. Wird der Bußgeldbescheid nicht pünktlich bezahlt, können Mahngebühren anfallen. Im extremen Fall kann die Behörde sogar Erzwingungshaft anordnen. Tipp: Bei längeren Urlauben jemanden darum bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren und bei wichtiger Post Bescheid zu sagen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.470


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher Verbraucherfrage Urlaub Ferien Reise Strafzettel Blitzer Mahnung Bußgeld Verkehrsverstoß Verfahren Einspruch Frist

http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.04.2024 | Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
Regionalkonferenz: Wissen senkt Fuhrparkkosten
16.04.2024 | ARAG SE
Mit dem Drahtesel zur Arbeit
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 6
PM gesamt: 408.827
PM aufgerufen: 69.365.606