![]() |
|
Startseite
Impressum / Kontakt
Datenschutz (Disclaimer)
Haftungsausschluss
Auto & Verkehr
Bildung, Karriere & Schulungen
Elektro & Elektronik
Essen & Trinken
Familie, Kinder & Zuhause
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Garten, Bauen & Wohnen
Handel & Dienstleistungen
Immobilien
Internet & Ecommerce
IT, NewMedia & Software
Kunst & Kultur
Logistik & Transport
Maschinenbau
Medien & Kommunikation
Medizin, Gesundheit & Wellness
Mode, Trends & Lifestyle
PC, Information & Telekommunikation
Politik, Recht & Gesellschaft
Sport & Events
Tourismus & Reisen
Umwelt & Energie
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Vereine & Verbände
Werbung, Marketing & Marktforschung
Wissenschaft, Forschung & Technik
Pressemitteilungen heute: 5 Pressemitteilungen gesamt: 311.824 Pressemitteilungen gelesen: 40.519.943x |
06.12.2018 | Auto & Verkehr | geschrieben von Joachim Berner¹ | Pressemitteilung löschen
Kfz-Sachverständiger Berner sichert die Ansprüche der Geschädigten
Zahlen muss in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers, zumindest wenn die Schuldfrage eindeutig ist. Wenn nicht, hilft ein Kfz-Sachverständiger. Er stellt beispielsweise fest, ob sich ein Unfall tatsächlich so, wie er geschildert wurde, zugetragen haben kann oder ob die in einen Unfall verwickelten Fahrzeuge überhaupt fahrtauglich waren. Wenn beispielsweise die Bremsen versagt haben, stellt sich der Unfallhergang ganz anders dar, weil der Unfall mit funktionstüchtigen Bremsen gar nicht hätte passieren müssen. Ein sachkundiger Kfz-Sachverständiger berät auch die Geschädigten, was sie für Rechte haben. Beispielsweise wissen viele Menschen nicht, dass sie Anrecht auf einen gleichwertigen Ersatz-PKW haben. Wer keinen Mietwagen benötigt, kann für die Zeit, in der das Auto in der Werkstatt repariert wird, ein Ausfall-Geld bekommen. Die Versicherungen versuchen, so wenig wie möglich bezahlen zu müssen und schlagen deshalb eine günstigere Kfz-Werkstatt vor. Der Geschädigte hat aber ein Recht darauf, die Werkstatt seines Vertrauens mit der Reparatur des Haftpflichtschadens zu beauftragen. Außerdem muss die gegnerische Versicherung auch Nebenkosten wie Porto, Telefon und so weiter erstatten sowie eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs. Beim Verkauf eines PKW wirkt es sich wertmindernd aus, wenn eingeräumt werden muss, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Gerade in solchen Fällen, empfiehlt es sich, nicht nur einen Kfz-Sachverständigen, sondern auch einen Rechtsanwalt des Vertrauens einzusetzen und sich nicht unbedingt auf den Anwalt der Versicherung zu verlassen. Das Kfz-Sachverständigen Büro Berner ist nicht zufällig eines der größten Expertenbüros in Niedersachsen geworden und hilft gerne bei allen Fragen rund um das Fahrzeug weiter, auch bei Nutzfahrzeugen und Oldtimern. Unter der Telefonnummer 05136 959 51-0 ist das Kfz-Büro Berner in Burgdorf täglich geöffnet, damit ein eingetretener Schaden so schnell wie möglich begutachtet werden kann. Weitere Informationen, eine Checkliste für den Winter und viele aktuelle Berichte finden sich auf der Homepage http://www.svberner.de ¹ Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. http://www.svberner.de KFz Sachverständigenbüro Berner GmbH Wundramweg 5 31303 Burgdorf Pressekontakt http://www.svberner.de KFz Sachverständigenbüro Berner GmbH Wundramweg 5 31303 Burgdorf Weitere Meldungen in der Kategorie "Auto & Verkehr"
|