Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Promillegrenzen für E-Scooter? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Auto & Verkehr

Nicole R. aus Hildesheim:
Auf unserem nächsten Städtetrip wollen wir uns E-Scooter leihen. Wenn wir abends Alkohol trinken, dürfen wir dann noch mit dem Roller zurück zur Unterkunft fahren?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Die Promillegrenzen für Fahrer von Elektrorollern entsprechen denen beim Auto. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor: Fahrer müssen dann mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer mit mindestens 1,1 Promille Blutalkohol auf dem E-Roller unterwegs ist, begeht wegen "Trunkenheit im Verkehr" sogar eine Straftat. Hier droht eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem müssen Betroffene damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren - so wie es zum Beispiel 254 betrunkenen E-Scooter-Fahrern auf dem Münchner Oktoberfest passiert ist. Dies ist auch bei einem Wert ab 0,3 Promille der Fall, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Im Wiederholungsfall oder ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer MPU, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, üblich. Diese kann es deutlich erschweren, die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich noch in der Probezeit befindet, muss auch auf dem Roller die Null-Promillegrenze einhalten. Es wird klar: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und kein Spielzeug. Fans dieses neuen Verkehrsmittels sollten außerdem daran denken, dass sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren dürfen - Gehwege sind tabu. Gibt es keinen Radweg, dürfen sie auf die Straße ausweichen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.628


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage Recht Verkehr E-Scooter Elektroroller Alkohol Promillegrenze Ordnungswidrigkeit Strafe

http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.04.2024 | Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
Regionalkonferenz: Wissen senkt Fuhrparkkosten
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 62
PM gesamt: 408.952
PM aufgerufen: 69.368.321