Pressemitteilung von Rainer Hillgärtner

ACE: Bald jede fünfte Straftat wird im Straßenverkehr verübt


Auto & Verkehr

Stuttgart (ACE) 24. Januar 2011 - Der "Tatort Auto und Verkehr" scheint sich zu einem neuen Quotenbringer zu entwickeln: Nahezu 190.000 Verkehrssünder wurden im Jahr 2009 wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt. 22 Prozent aller in Deutschland begangenen Straftaten wurden im Verkehr verübt. Dies geht aus einer neuen Studie hervor, die der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart unmittelbar vor Beginn des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstages (26.-28. Januar in Goslar) veröffentlicht hat. Demnach ist erstmals seit 2005 die Zahl der Delikte wieder nach oben gegangen. Der ACE stützt sich bei seiner Erhebung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes.

85 Prozent aller geahndeten Vergehen im Straßenverkehr haben sich demnach Männer zuschulden kommen lassen. Überproportional hoch ist der Anteil verurteilter junger Verkehrsteilnehmer zwischen 21 und 25 Jahren. Einer der vor Gericht am häufigsten verhandelten Tatbestände ist immer noch Alkohol am Steuer: Über die Hälfte der richterlichen Entscheidungen (54 Prozent) hatten verbotene Trunkenheitsfahrten zum Inhalt, knapp jede vierte davon endete in einem Unfall, merkte der Stuttgarter Autoclub an.

Der ACE machte zugleich auf den sogenannten Trichtereffekt aufmerksam, wonach bei weitem nicht alle angezeigten Verkehrsverstöße Folgen nach sich ziehen. Von 295 polizeilich bekanntgewordenen Fällen auf dem Gebiet von Straftaten werden am Ende zusammengenommen nur 71 Sünder vom Gericht verurteilt oder sie werden auf andere Weise zur Rechenschaft gezogen beispielsweise in Form eines behördlich auferlegten Bußgeldes.

Ein genauerer Blick in die Studie des ACE offenbart zum Teil große regionale Unterschiede bei der Strafverfolgung: Wurden im Jahr 2009 im bundesweiten Schnitt 289 Verkehrsteilnehmer pro 100.000 strafmündige Einwohner wegen im Straßenverkehr begangener Straftaten verurteilt, lag deren Zahl im Saarland bei 367 Verurteilten; das sind 60 Prozent mehr Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen, als sie im Norden der Republik im Namen des Volkes ausgesprochen wurden.

Das Saarland ist aufgrund bereits früher festgestellter negativer Auffälligkeiten auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit vom ACE auf einen "Problemindex" gesetzt worden. Deutlich über dem Mittelwert liegen auch Rheinland-Pfalz (342), Baden-Württemberg (340) und Brandenburg (334). Mecklenburg-Vorpommern brachte es sogar auf 357 Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen. Demgegenüber wurden in Schleswig-Holstein lediglich 224 Verurteilungen pro 100.000 strafmündige Bürger ausgesprochen. Deutlich unter dem gesamtdeutschen Mittelwert liegt mit 231 Verurteilten auch der Stadtstaat Bremen.

ACE geht auf Ursachensuche für Länderunterschiede

Für die Unterschiede zwischen den Bundesländern kann nach Einschätzung des ACE nicht zwangsläufig eine mutmaßlich höhere Gesetzestreue norddeutscher Verkehrsteilnehmer ins Feld geführt werden. Die Berliner Verkehrsrechtsexpertin und ACE-Vertrauensanwältin Gesine Reisert sagte: "Es mag sein, dass auch regional unterschiedlich ausgeprägtes Verhalten eine Rolle spielen kann - vielleicht sind in Bremen einfach weniger Menschen mit Fahrzeugen als im Saarland unterwegs." Wahrscheinlicher aber sei, dass seitens der Polizei weniger kontrolliert werde. Nach Darstellung von ACE-Anwältin Reisert spielt auch die Amtsanwaltschaft eine wichtige Rolle. "Diese muss die Verfahren ja auch erst einmal einleiten."
Reisert kann sich auch vorstellen, dass Richter in Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und ähnlichen Großstädten eine härtere Gangart an den Tag legten, "soweit es sich um ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis handelt", fügte die Anwältin einschränkend hinzu.

Dass etwa sechsmal so viele Männer wie Frauen wegen Straftatdelikten im Straßenverkehr verurteilt worden sind, erklärt die ACE-Verkehrsrechtsexpertin damit, dass Männer auch in anderen Lebensbereichen generell häufiger straffällig würden. Weiter sagte Reisert: "Überdies gilt wohl als statistisch erwiesen und durch die Kraftfahrzeugversicherer durch niedrigere Tarife entsprechend bedacht, dass Frauen deutlich weniger Unfälle verursachen." Schon dies sei bereits ein Indikator für eine geringere Strafanfälligkeit, betonte die ACE-Verkehrsrechtsexpertin. Nach ihren Angaben unterscheiden sich Frauen auch in der Deliktstruktur. Sie würden wegen Delikten belangt, die im Schnitt strafrechtlich deutlich weniger schwer wiegen als die der Männer.

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