Pressemitteilung von Dr. Marius Ebert

Der amtliche Unternehmenskatalog


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Der Begriff "Handelsregister" taucht in den Medien gelegentlich auf und ist den meisten Bürgern zumindest vom Hörensagen her bekannt. Unternehmer sollten jedoch genauer darüber Bescheid wissen. Deshalb wird die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser Einrichtung auch gerne in der mündlichen Prüfung zum angehenden Betriebswirt/in (IHK) gestellt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erläutert In seinem kostenlosen Schulungsvideo den Begriff selbst und geht auch auf die Details des Handelsregisters und der führenden Behörde ein. Entscheidend ist allerdings auch die Antwortstrategie.

Die Prüfungsfrage "Was ist das Handelsregister und wer führt es?" ist tückisch, denn es handelt sich dabei um eine Doppelfrage, so dass hier auch zwei Antwortteile erforderlich sind. Da diese aber miteinander zusammenhängen, verliert das Gespenst bereits einiges von seinem Schrecken.

Strategie für die Beantwortung der Doppelfrage

Da es sich um eine mündliche Prüfung handelt, ist es durchaus legitim, die Antwort sprechend zu entwickeln. Der mündliche Prüfer erwartet hier keine aus dem Lehrbuch auswendig gelernte Definition, die wie aus der Pistole geschossen wiedergegeben wird, sondern ein Prüfungsgespräch. Dies beinhaltet durchaus auch mögliche Zwischen- und Rückfragen des Prüfers, die jedoch nicht dazu dienen, den Prüfling aus seinem Konzept zu bringen.

Für die Entwicklung der Gesamtantwort empfiehlt Dr. Ebert zunächst die Strategie, das Pferd von hinten aufzäumen. Denn die Antwort auf die zweite Teilfrage, wer das Handelsregister führt, ist recht einfach: "Das Handelsregister wird geführt vom Amtsgericht, genauer gesagt vom regional zuständigen Amtsgericht." Dies genügt bereits völlig für diesen Part der Frage.

Etwas kniffliger gestaltet sich der erste Frageteil. Auch hier können zwei Antwortstrategien weiterhelfen: Entweder formuliert man als Prüfling die Ist-Frage etwas um, zum Beispiel in die Frage "Was macht das Handelsregister?" oder "Wofür ist das Handelsregister gut?", oder man verwendet ein Synonym als Trittstein zum Inhalt. Bei dieser Strategie könnte der Prüfling zum Beispiel zunächst ansetzen mit "Das Handelsregister ist ein regionales Verzeichnis ...". Diese Aussage lässt sich nun ergänzen, etwa "Das Handelsregister ist ein regionales Verzeichnis, das die in das Handelsregister einzutragenden Unternehmen zeigt und einige Angaben dazu, vor allem Frage der Vertretungsberechtigung, Prokura." Ebenfalls noch integriert werden könnte hier die Angabe des Gründungsdatums des Unternehmens.

Damit ist die Frage bereits umfassend beantwortet. Wer als Prüfungskandidat noch besonders glänzen möchte, zumal es in der mündlichen Prüfung ja auch auf das Reden ankommt, kann nun noch ergänzen, dass das Handelsregister zwei Abteilungen hat, nämlich die Abteilung A für die Personengesellschaften und B für die Kapitalgesellschaften. Oder dass das Handelsregister in der heutigen Zeit elektronisch geführt wird. Oder dass die Eintragung und spätere Änderungen nicht durch persönliches Erscheinen, sondern durch einen Notar erfolgen.

Das komplette, kostenlose Video " Was ist das Handelsregister und wer führt es? (https://www.youtube.com/watch?v=N9_k0XMuh10)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

Bildquelle: pixabay
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