Pressemitteilung von Dr. Marius Ebert

Auflösungstendenzen


Bildung, Karriere & Schulungen

In den Medien und dort insbesondere in den Lokal- und Wirtschaftsteilen kann man immer wieder lesen, dass eine bestimmte Kapitalgesellschaft aufgelöst wurde. Die verschiedenen Unternehmensformen gehören auch in den Lernstoff der Ausbildung zum Betriebswirt/in (IHK). Dementsprechend kommt es auch nicht von ungefähr, dass ein Prüfer in der mündlichen Prüfung gelegentlich und aus aktuellem Anlass fragt, warum eine bestimmte Kapitalgesellschaft möglicherweise aufgelöst wurde. In seinem kostenlosen Schulungsvideo klärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert nicht nur die einzelnen Gründe, sondern zeigt auch, wie sich die Frage realitätsbezogen und damit fundiert und kompetent beantworten lässt.

Der einfachste und sicher nicht verkehrteste Ansatz zur Beantwortung der Prüfungsfrage lautet schlichtweg: "Das kann mehrere Gründe haben...". Und diese gilt es dann auszuführen. Dabei kann der Hauptgrund, d.h. der häufigste Grund für die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, als persönliche Vermutung für das Prüfungsbeispiel unterstellt werden. Anschließend kann man zu den weiteren Gründen übergehen.

Hauptgrund für Auflösung einer Kapitalgesellschaft ist Insolvenz

Der erste Grund und sogar der Hauptgrund, warum eine Kapitalgesellschaft aufgelöst wird, ist Insolvenz, genauer: dass ein Insolvenzverfahren eingestellt wurde mangels Masse. Das Insolvenzverfahren wurde zwar eröffnet, wurde aber kurze Zeit später eingestellt oder vielleicht gar nicht erst eröffnet mangels Masse. Im Klartext: Es war nichts mehr zu holen, es war nichts mehr da, es gab keine Vermögenswerte mehr, auch keine Vermögenswerte, die man noch zu Geld hätte machen können. Dann wird die Gesellschaft aufgelöst, und zwar von Amts wegen. Die Gesellschaft wird dann tatsächlich auch ausgetragen aus dem Handelsregister.

Dann ist es möglich, die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss aufzulösen. Dies geschieht durch Beschluss der bestehenden Gesellschaft oder durch Gesellschafterbeschluss. Allerdings ist dies schwierig. Man benötigt dafür eine Dreiviertelmehrheit, also eine 75-Prozent-Mehrheit.

Ein weiterer möglicher Grund für die Auflösung einer Gesellschaft ist eine Auflösung durch Satzung. Es kann nämlich sein, dass die Gesellschaft in der Satzung befristet gegründet wurde, und dann geschieht die Auflösung praktisch durch Fristablauf. Es ist nämlich durchaus möglich, in der Satzung eine Gesellschaft, eine Kapitalgesellschaft auf Zeit zu gründen. Das kann man in der Satzung festlegen, und dann löst sie sich automatisch und von selber auf durch Fristablauf.

Dann gibt es noch wirkliche Ausnahmefälle, und das ist die Auflösung durch ein gerichtliches Urteil oder auch einen Verwaltungsakt, also durch die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde. Und zwar tritt dieser wirklich seltene Fall z.B. ein, wenn eine Gesellschaft das Allgemeinwohl gefährdet und deswegen durch ein gerichtliches Urteil oder auch durch die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde aufgelöst wird. Bei letzterem kommt es darauf an, wodurch das Allgemeinwohl im entsprechenden Fall konkret gefährdet wird, z.B. eine Umweltsache.

Das komplette, kostenlose Video " Warum wird eine Kapitalgesellschaft aufgelöst? (https://www.youtube.com/watch?v=YxX6riWMx_A)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

Bildquelle: pixabay
Kapitalgesellschaft Auflösung Insolvenz Betriebswirt/in IHK Schulung Video Dr. Marius Ebert

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