Pressemitteilung von Ursula Mayr

DIE VERGÜTUNG für Berufsbetreuer wurde endlich ERHÖHT.


Bildung, Karriere & Schulungen

Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.6.2019 wurde am 27.6.2019, im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 23 auf Seite 866 bekannt gemacht.

Bundesgesetzblatt (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0866.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s0866.pdf%27%5D__1576075087140)

Die Vergütungsrefom 2019 trat am 27. Juli 2019 in Kraft.
Die neuen Vergütungssätze betreffen alle Abrechnungsmonate, die nach dem 27.7.2019 beginnen. Hierbei ist für die Praxis der Berufsbetreuung zu beachten, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes kein Rumpfquartal zu bilden ist. Die Quartalsabrechnung (§ 9 VBVG) läuft weiter. Das Quartal, das in den Monat des Inkrafttretens des Gesetzes fällt, wird in Abrechnungsmonate unterteilt. Nur die Abrechnungsmonate, die komplett ab dem 27.7.2019 beginnen, sind nach neuem Recht abzurechnen. Alle vorherigen Monate werden nach altem Recht abgerechnet.
Eine Unsicherheit gibt es durch die Formulierung in § 12 VBVG. Im Hinblick auf die Frage der Anwendung der Zeitvergütung, für Vormünder, Pfleger (Verfahrenspfleger), Ergänzungsbetreuer und Notgeschäftsführungen nach dem Betreuungsende besteht noch Unklarheit. Hier kann die Auffassung vertreten werden, dass diese Tätigkeiten tagesgenau ab dem 27.7. mit den neuen Stundensätzen des § 3 VBVG (39,00 € in der Stufe 3) abzurechnen sind, weil es bei der Zeitvergütung keine Abrechnungsmonate gibt. Der Gesetzestext lässt sich hier unterschiedlich interpretieren. Zur Klärung dieser Frage wird in nächster Zeit noch klärende Rechtsprechung folgen.
Tabellen zur Betreuervergütung
Hier eine Kurzfassung der neuen Tabelle, (https://www.help-akademie.de/voraussetzungen-fuer-eine-ausbildung-zum-berufsbetreuer/) jetzt in Vergütungsstufen A,B und C festgelegt, nach Ausbildung - Fortbildungs- und Vorbildungsstand.

Die HELP Akademie führt die entsprechenden Ausbildungen durch, die zwar von den Betreungsgerichten begrüßt werden, jedoch selten zu einer höheren Einstufung führen.
Aber bei der Auswahl der Betreuer werden solche mit Help Zertifikat -zumindest in Bayern- nach der Eignungsprüfung gerne beauftragt. Zum Bestehen der Eignungsprüfung ist eine solche Ausbildung auf jeden Fall von Vorteil.
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Fürstenrieder Str 279 a 80335 München

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