Pressemitteilung von Sabine Steiner

ePunkt: Online-Gehaltsrechner für drei Länder


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ePunkt bietet jetzt auf seiner Website einen Gehaltsrechner für drei Länder an (http://www.epunkt.net/Bewerber/Gehaltsrechner-Oesterreich). Damit stellt der Personalberater Arbeitnehmern und Grenzgängern in Österreich, Deutschland und in der Schweiz ein einzigartiges kostenloses Service zur Verfügung. Nirgendwo sonst im Web kann man innerhalb von wenigen Mausklicks eine Brutto-Netto-Gehaltsberechnung für drei Länder durchführen. Die ePunkt Website http://www.epunkt.net ist damit die einzige Anlaufstelle dieser Art im deutschsprachigen Raum.

Die Höhe der Vergütung spielt eine wesentliche Rolle beim Arbeitsplatzwechsel bzw. beim Karrieresprung. Noch wichtiger aber ist es, zu wissen, wie viel vom Bruttogehalt tatsächlich nach Abzug aller Abgaben übrig bleibt. Das zu berechnen ist allerdings nicht leicht. ePunkts Gehaltsrechner für drei Länder schafft jetzt einfache und schnelle Abhilfe. Daniel Marwan, Geschäftsführer ePunkt: "Gehaltsrechner gibt es viele, aber nirgends sonst kann man sein Gehalt für Deutschland, Österreich und die Schweiz berechnen lassen. Die Vielzahl an Gesprächen mit Bewerbern, die sich für Jobs in diesen drei Ländern interessieren, hat uns die Notwendigkeit eines solchen Angebots aufgezeigt". Aber auch viele Recruiter und HR-Spezialisten nutzen dieses Tool, um einen schnellen Überblick über Gehaltswünsche von Bewerbern zu erhalten.

Brutto-Netto und Netto-Brutto
Mit dem Gehaltsrechner für Österreich erfahren Arbeiter und Angestellte schnell und unkompliziert, wie viele Steuern und Abgaben vom Bruttogehalt zu leisten sind. Zusatzangaben wie Sachbezug, Pendlerpauschale, Dienstort oder AVAB können für ein exaktes Ergebnis berücksichtigt werden. Der 13. und 14. Bezug (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) ist gesondert ersichtlich. Zusätzlich zeigt der Gehaltsrechner auf, welche Personalkosten dem Dienstgeber entstehen. Berechnet werden kann das Gehalt sowohl Brutto-Netto als auch Netto-Brutto.

Lohnsteuerkarte, Krankenversicherung, Arbeitszeit
Auch für Deutschland kann der Lohn in beide Richtungen - Brutto-Netto und Netto-Brutto - berechnet werden. Eingeben kann man Angaben zur Steuer, wie etwa ob ein Monat oder ein Jahr berücksichtigt werden soll, ob es sich um einen Minijob handelt, ob der Kirchensteuerabzug zu berücksichtigen ist, für welches Bundesland die Berechnung erfolgen soll und welcher Umlagesatz zum Tragen kommt. Außerdem wird die Steuerklasse abgefragt, die Zahl der Kinderfreibeträge als auch der Jahresfreibetrag. Man gibt die Anzahl der Wochenstunden, die Anzahl der Urlaubswochen und die Anzahl der sonstigen Abwesenheitswochen ein. Außerdem, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist und wenn Zweiteres in welcher Höhe, ob man über 64 Jahre alt ist oder kinderlos (ab dem 23. Lebensjahr). Sind die für die Berechnung notwendigen Daten eingegeben, erhält man per Mausklick in Sekundenschnelle und übersichtlich das Berechnungsergebnis.

Euro und Franken
Für Arbeitnehmer, die einen Job in der Schweiz annehmen oder die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten wollen, ist die Berechnung des Gehalts besonders schwierig. So kann sich die Quellensteuer jährlich ändern und jeder kann in der Schweiz seine Krankenversicherung selbst zusammenstellen. Die Arbeitgeber tragen keinen Anteil an der Versicherungsprämie, Arbeitnehmer müssen ihre Versicherungszahlungen selbst aufbringen. Die Monatsbeiträge sind je nach Versicherung sehr unterschiedlich, je nach Versicherungsmodell, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen. Der Gehaltsrechner berücksichtigt all diese Schweizer Besonderheiten und bietet eine Brutto-Netto Berechnung in Euro und in Franken an, wenn man neben der Lohnhöhe auch angibt, wie alt man ist, wie viele Kinder man hat, ob man verheiratet oder ledig ist, ob man Kirchenmitglied ist und in welchem Kanton man wohnt.
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