Pressemitteilung von Sabine Gladkov

ERGO Verbraucherinformation "Vorsicht: spielende Kinder!"


Familie, Kinder & Zuhause

Die Sorge um ihr Kind begleitet die meisten Eltern durch den Alltag. Denn für die Kleinen ist die Welt voller Gefahren: Nicht nur auf der Straße, auch im Haushalt oder auf dem Spielplatz können Unfälle passieren. Was viele nicht wissen: Gesetzlich ist nur eine Grundversorgung vorgesehen. Versichert sind die Kinder nur auf dem Weg zur Schule oder in den Kindergarten, während der Zeit dort und auf dem direkten Nachhauseweg. Deswegen darf eine private Kinderinvaliditätspolice in keinem Fall fehlen. Die macht das Kind zwar nicht wieder gesund und nimmt die Sorgen, sie hilft aber dabei, die finanziellen Folgen von langfristigen Schäden aufzufangen. Was Eltern beachten müssen, weiß Unfall-Experte Rudolf Kayser von ERGO.

Mögliche Unfallursachen lauern an jeder Ecke - ganz egal, wie alt das Kind ist: Schon Säuglinge können vom Wickeltisch stürzen. Wenn die Kleinen dann anfangen zu krabbeln, nehmen die Risiken drastisch zu. Denn Neugier und Spieltrieb können sie in alle erdenklichen Fallen locken. Egal ob das Kind Putzmittel verschluckt, vom Klettergerüst fällt oder in einen Verkehrsunfall gerät - die Eltern können bei aller Fürsorge nicht immer rechtzeitig zur Stelle sein. "Kinder wollen die Welt erkunden und sich ausprobieren. Ausgelassenes Toben und Herumalbern gehören zum Aufwachsen dazu", erklärt ERGO Experte Rudolf Kayser. "Unfälle kann man dabei nicht vermeiden. Doch man kann vorsorgen." Deswegen empfiehlt der Fachmann eine Invaliditätspolice für die Kinder - am besten vom ersten Lebenstag an.

Ohne Vorsorge steht die Existenz der Familie auf dem Spiel

Die Zahlen zeigen deutlich, wie ernst die Risiken sind: Jedes Jahr passieren in Deutschland rund 1,8 Millionen Unfälle mit Kindern, 80 Prozent davon in der Freizeit. Und 500.000 so schwer, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. "Viele Eltern gehen davon aus, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreicht. Doch gerade beim Spielen auf der Straße vor dem Haus, beim Besuch der Großeltern oder in den Ferien fehlt dieser Schutz", gibt der Experte zu bedenken. "Das bedeutet, dass die Kinder bei acht von zehn Unfällen staatlich nicht geschützt sind." Passiert dann tatsächlich einmal etwas Schlimmes, müssen die Eltern die Folgekosten selbst tragen; und das kann mitunter teuer werden: Womöglich werden kostspielige Umbauten, ein größeres Auto oder bestimmte Hilfsmittel nötig, etwa eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl. Die ganze Familie ist dann von heute auf morgen in einer neuen Lebenssituation und auf Hilfe angewiesen. Oder ein Elternteil muss seinen Beruf aufgeben, um das Kind Tag und Nacht zu betreuen. "Ohne die richtige private Vorsorge kann das schnell an die Existenz der Familie gehen", weiß Rudolf Kayser. "Schließlich kann das Kind im schlimmsten Fall sein Leben lang auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sein."

Je schwerer die Behinderung, desto höher die Kosten

Die Kinderinvaliditätsversicherung springt ein, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Kindes dauerhaft durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt ist. Eine lebenslange Monatsrente aus der Kinderinvaliditätsversicherung wird gezahlt, wenn eine Behinderung von 50 Prozent durch das Versorgungsamt festgestellt wird. Sobald ein Kind die Leistungen in Anspruch nehmen muss, sind keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Es erhält dann entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente für die Dauer der Behinderung. "Die Kapitalabfindung ist sinnvoll, da sie das nötige Geld für die anfänglich anfallenden Umbauten oder Anschaffungen bereitstellt", erklärt Rudolf Kayser. "Mit der monatlichen Rente wird für die Zukunft gesorgt. Hier sollte die Versicherungssumme allerdings nicht zu niedrig angesetzt werden, damit das Kind auch später als Erwachsener eine sichere Einkommensquelle hat, wenn es nicht wie gewünscht selbst für den Unterhalt sorgen kann."

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.857

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERGO Versicherung Verbraucher Tipp Hartzkom Kinder Unfall Kinderinvalidität

http://www.ergo.com/verbraucher
ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM GmbH
Anglerstr. 11 80339 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Sabine Gladkov
24.11.2016 | Sabine Gladkov
Uhren-Unikate wie charaktervoller Wein
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.04.2024 | BesterBesstatter.de
Dünenascheverstreuung in den Niederlanden
23.04.2024 | Jones Lang LaSalle Asset Management GmbH
Leo's Abenteuerpark öffnet Tür und Tor in Weiterstadt
22.04.2024 | Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Fit mit Fensterputzen
19.04.2024 | ARAG SE
Das ist neu beim Elterngeld
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 409.012
PM aufgerufen: 69.378.324