Pressemitteilung von Sabine Gladkov

ERGO Frauenfußball-Tipps "Mitfiebern in allen Facetten"


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Fußball-Party zu Hause - in Eintracht mit den Nachbarn

Spätestens seit dem Sommermärchen 2006 ist eines klar: Mitfiebern ist alleine nur halb so schön. Wer unsere Mädels jedoch weder im Stadion, noch beim offiziellen Public Viewing oder in der Sportsbar anfeuern möchte, für den bleibt noch die klassische Fußballparty im Kreise von Familie und Freunden. Doch ob im Garten, auf dem Balkon, in einem Gemeinschaftsraum oder im eigenen Wohnzimmer - die Experten von ERGO raten, es mit dem Feiern nicht zu übertreiben: "Auch in Zeiten des kollektiven Fußball-Wahnsinns, wie er zu einer Weltmeisterschaft im eigenen Land vielerorts an der Tagesordnung ist, heißt es: Rücksicht nehmen - besonders auf nicht ganz so ballbegeisterte Nachbarn oder Vermieter." Die normalen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr gelten nämlich weiter. Damit mögliche Verstimmungen mit der Hausgemeinschaft oder -verwaltung erst gar nicht aufkommen, sollten Feierwillige das ein oder andere beachten: "Soll in einem Gemeinschaftraum mitgefiebert und gelitten werden, muss zuvor der Vermieter zustimmen. Kündigen Sie Ihr Vorhaben außerdem rechtzeitig mit einem Aushang im Hausflur an, und bitten Sie Ihre Nachbarn um Verständnis - oder laden Sie sie gleich mit ein", empfehlen die ERGO Experten.

Quelle: ERGO


Vorsicht bei Online-Wetten!

3:1 für Deutschland gegen Kanada im Eröffnungsspiel - wer sich für die anstehenden internationalen Begegnungen auf dem Frauenfußball-Rasen den richtigen Riecher zutraut, liebäugelt vielleicht schon mit den attraktiven Gewinnquoten für Sportwetten im Internet. "Mehr als liebäugeln sollten Sportfans allerdings besser nicht", warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, "denn in Deutschland gilt der Glücksspielstaatsvertrag: Fußball-Wetten sind damit nur von staatlichen Anbietern, wie etwa Oddset, zulässig. Diese dürfen wiederum keine Onlinewetten anbieten." Dennoch erfreuen sich private Wetten im Internet wachsender Beliebtheit, bieten sie doch vielfältigere Tippchancen und meist auch höhere Quoten. Aber: "Wenn Sie an Online-Wetten teilnehmen, können Sie sich strafbar machen", so der Hinweis der D.A.S. Expertin. Nach deutschem Recht sind diese Wetten illegal, im schlimmsten Fall drohen wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel sogar bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze (§ 285 Strafgesetzbuch)! Immerhin ist eine Öffnung des Sportwettenmarktes bereits in Sicht: Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und wird nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst werden, da dieser das staatliche Monopol in seiner aktuellen Form nicht akzeptiert hatte. Entwarnung gibt die D.A.S. Juristin jedoch für die WM-Tippgemeinschaft im Büro: "Da nur ein geschlossener Personenkreis daran teilnimmt, gilt sie nicht als öffentliches Glücksspiel und ist damit rechtlich unbedenklich."

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung


Wenn beim Kicken etwas zu Bruch geht

"Wen beim Anblick der kickenden Frauen-Nationalmannschaft selbst das Fußballfieber packt, der sollte sich vor dem Anstoß im heimischen Garten, auf der Straße vor dem Haus oder dem Bolzplatz im Klaren sein: So ein Ball kann weit fliegen - und das nicht immer in die gewollte Richtung", mahnen die ERGO Experten. Passiert tatsächlich einmal ein Missgeschick und der abgefälschte Pass landet im Wintergarten oder auf dem neuen Auto des Nachbarn, kann es schnell teuer werden. "Der Wucht eines solchen Aufpralls haben gerade Glasscheiben oder Autoblech meist wenig entgegenzusetzen - mit den entsprechenden Folgen. Wer ohnehin schon den verständlichen Zorn des Geschädigten auf sich zieht, möchte nicht auch noch auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Daher lohnt sich eine private Haftpflichtversicherung", sagen die ERGO Experten. Diese schützt nicht nur bei Sachschäden; sie leistet auch dann, wenn Personen zu Schaden kommen; etwa ein unbeteiligter Zuschauer, der durch einen "Querschläger" verletzt wird.

Quelle: ERGO


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