Pressemitteilung von MIchael Schmidt

Doppelte Staatsbuergerschaft USA - Deutschland - USAG24, Inc


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Grundsätzlich hat die Einbürgerung in einen anderen Staat den Verlust der deutsche Staatsangehörigkeit zur Folge. Das kann nur verhindert werden, wenn vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten wird. Rechtsgrundlage ist dafuer § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Seit 2007 hat sich die Rechtslage hinsichtliche Deutscher, die sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen wollen geändert: In diesen Fällen geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren, eine Beibehaltungsgenehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Bei einem Wohnsitz in den USA wird der Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat eingereicht. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.

Im Verfahren müssen fortbestehende Bindungen nach Deutschland glaubhaft gemacht werden und dass konkrete Nachteile für den Antragsteller bestehen, wenn er nicht die U.S. Staatsbürgerschaft annehmen kann. Generelle Nachteile wie beispielsweise fehlende Wahlrecht genügen nicht. Eine Ausnahme besteht für in den U.S. lang ansässige Antragsteller im Rentenalter.

Die USAG24 Inc. hat langjährige Erfahrung bei der Antragstellung von Beibehaltungsanträgen in den USA, und steht für eine Beratung gerne zur Verfügung. Die Kanzlei kann Beibehaltungsanträge auch für Mandanten bearbeiten, deren Wohnsitz in anderen Ländern als den USA besteht.

Alle Aussagen beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Ob und unter welchen Voraussetzungen andere Staaten die mehrfache Staatsangehörigkeit zulässt, muss im Einzelfall geklärt werden.

http://www.usag24-group.com
http://www.usag24.com
usag24 usag24 us firma us corporation us llc usa visum erfahrungen betrug

http://www.usag24.com
US AG 24, Inc
Friedrichstr 50 10117 Berlin

Pressekontakt
http://www.usag24.com
USAG24, Inc
Friedrichstr 50 10117 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von MIchael Schmidt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Brandgefahr: Lithium-Akkus richtig lagern und laden
17.04.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
17.04.2024 | Erwin Müller Versandhaus GmbH
Mit erwinmueller.de zieht Bella Italia in das Zuhause ein
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 408.862
PM aufgerufen: 69.365.740