Pressemitteilung von Dr. Christian Müller

Anwalt aus Baden-Baden: Abfindung verhandeln


Freizeit, Buntes & Vermischtes

BADEN-BADEN/ACHERN/RASTATT. Eine Kündigung ist niemals eine leichtfertige Angelegenheit. Für viele Menschen ist der Arbeitsplatz mehr als nur eine Gelegenheit, Geld zu verdienen. Tatsächlich sind viele Arbeitnehmer mit ihrer Arbeit auch emotional verbunden und sehen ihren Lebensinhalt in ihrer Beschäftigung. Umso drastischer kann es für Betroffene sein, wenn sie zum Beispiel im Rahmen eines betrieblichen Sozialplans ihren Namen auf der Liste der Mitarbeiter wiederfinden, die zum Gehen aufgefordert werden. Der Fachanwalt (https://www.hafen-kemptner.de/) für Arbeitsrecht (https://www.hafen-kemptner.de/arbeitsrecht-abfindung/) in der Kanzlei Hafen | Kemptner | Stiefvater, Dr. Christian Müller, berät Arbeitnehmer aus der mittelbadischen Region Baden-Baden, Achern und Rastatt, wenn ihnen die Kündigung vorgelegt wurde.

Abfindung (https://www.hafen-kemptner.de/anwalt-aus-baden-baden-abfindung-verhandeln/), Zeugnis, Urlaub - im Falle einer Kündigung kann der Anwalt aus Baden-Baden viel regeln

Für gekündigte Arbeitnehmer ist es wichtig, ja unerlässlich, sich umfassend anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie kann mit vorhandenem Resturlaub und Überstunden umgegangen werden? Wie kann ein Zeugnis so formuliert werden, dass es für den Arbeitnehmer eine gute Basis für einen beruflichen Neuanfang darstellen kann? Auf all diese Fragen braucht es im Kündigungsfall eine qualifizierte Antwort und eine geschickte Verhandlungsstrategie in Gesprächen mit dem zukünftigen Ex-Arbeitgeber.

Was Arbeitnehmer beim Thema Abfindung noch beachten sollten, weiß Anwalt Müller (Baden-Baden)

"Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass man als Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung wegen Missständen im Unternehmen eine höhere oder überhaupt eine Abfindung herausschlagen könnte", warnt Arbeitsrechtler Dr. Christian Müller. Denn wer versucht, wegen anrüchiger Interna Druck auf den Arbeitgeber ausüben zu können, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Schnell wird das dem Arbeitnehmer als Nötigung oder gar Erpressung ausgelegt. "Unser Ziel ist es, den gekündigten Arbeitnehmer als eine Art Trennungsmanager so zu begleiten, dass er eine gute Verhandlungsposition erlangt und das Unternehmen mit einem Zeugnis und einem Auflösungsvertrag verlässt, der den Arbeitnehmer zufriedenstellt", schildert Dr. Müller.

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