Pressemitteilung von Burg Wächter Unternehmenskommunikation

"Ranger" entsprechen aktualisiertem Waffengesetz


Garten, Bauen & Wohnen

Wetter/Ruhr, 05. Dez. 2017. Der Bundestag hat das deutsche Waffengesetz und die darin geregelten Lagervorschriften verschärft: Wer jetzt einen Waffenschrank kauft, braucht ein zertifiziertes Modell nach EN 1143-1. Sicherheitsspezialist Burg-Wächter (https://www.burg.biz/)reagiert auf den steigenden Bedarf und verbreitert seine Ranger-Serie: Im Dezember kommen mit den Waffenschränken N5 und N7 zwei weitere ECB-S-zertifizierte und VdS-anerkannte Modelle auf den Markt. Beide erfüllen die seit Juli gültigen Anforderungen.

Waffenbesitzer verantwortlich
Jeder Besitzer trägt die Verantwortung für den Schutz seiner Waffen. Wer jetzt sein erstes Modell erwirbt, braucht zur Lagerung sofort einen nach EN 1143-1 zertifizierten Schrank. Das Gleiche gilt für alle, die einen Waffenschrank erwerben wollen. Der Kauf bisher üblicher Exemplare der Stufen A und B oder S1 - auch gebrauchter Modelle - ist damit nicht mehr gesetzeskonform: Paragraph 36 des deutschen Waffengesetzes akzeptiert seit Juli nur noch Schränke ab dem Widerstandsgrad 0 oder 1.

Neue Ranger-Modelle N5 und N7 lassen Waffenbesitzer ruhig schlafen
Die neuen Ranger-Modell N5 und N7 von Burg-Wächter lassen Waffenbesitzer ruhig schlafen: Beide haben die Stufe 0, die meistens ausreicht: "Darin dürfen eine unbegrenzte Zahl von Langwaffen inklusive Munition lagern. Außerdem bis zu fünf Kurzwaffen", so Dietmar Schake, Vertriebsleiter des Sicherheitsspezialisten. Wer mehr als fünf Kurzwaffen deponieren muss, bekommt alternativ den bewährten Ranger I/8. Der bietet den noch höheren Widerstandsgrad 1.

Hoher Aufbruch- und Feuerschutz
Die Newcomer Ranger N5 (vorgerichtet für bis zu fünf Langwaffen) und N7 (vorgerichtet für bis zu sieben Langwaffen) sind ECB-S-zertifiziert und VdS-anerkannt. Beide bieten hohen Aufbruch- und Feuerschutz, einen dreiwandigen Korpus, doppelwandige Türen und eine massive dreiseitige Verriegelung. Vor Ort lassen sich die Schränke sicher in der Wand verankern - das Befestigungsmaterial liefert der Hersteller mit. Ein nicht rücksetzbares doppeltes Notverriegelungssystem erhöht die Sicherheit zusätzlich. Die Modelle haben Putzstockhalter und zwei bzw. beim N7 drei praktische Ablagefächer in der Tür. Burg-Wächter bietet die Schränke mit Sicherheits-Doppelbart- oder Elektronikschloss an.

PM und Fotos hier zum Download (https://www.burg.biz/2017/12/01/neue-waffenschraenke-ranger-entsprechen-aktualisiertem-gesetz/)
Waffenschrank Waffengesetz Ranger neuer Waffenschrank zertifizierter Waffenschrank Burg-Wächter

http://www.burg-waechter.biz
BURG-WÄCHTER KG
Altenhofer Weg 15 58300 Wetter (Ruhr)

Pressekontakt
http://www.burg-waechter.biz
BURG-WÄCHTER KG
Schlackenmühle 18 58135 Hagen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Burg Wächter Unternehmenskommunikation
21.12.2017 | Burg Wächter Unternehmenskommunikation
"Ranger" entsprechen aktualisiertem Waffengesetz
11.10.2017 | Burg Wächter Unternehmenskommunikation
Burg-Wächter schiebt Einbrechern den Riegel vor
05.07.2017 | Burg Wächter Unternehmenskommunikation
Achtung, Einbrecher ...!
14.06.2017 | Burg Wächter Unternehmenskommunikation
Erst das Zuhause sichern, dann Koffer packen
19.05.2017 | Burg Wächter Unternehmenskommunikation
Haus- oder Wohnungstür: Welcher Schließtyp sind Sie ...?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.03.2024 | Beo-Garden AG
Aus dem Alltag abseilen
27.03.2024 | A.B.C. Worldwide Import für Möbeleinrichtungen und mehr GmbH
Outdoor-Sitzkomfort vom Feinsten: Kronos
27.03.2024 | ELA Container GmbH
Büroanlage für Tuindeco in den Niederlanden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 407.845
PM aufgerufen: 69.308.326