Pressemitteilung von Tobias Straubinger

"Tooooor!" - Wie viel Krach ist erlaubt?


Garten, Bauen & Wohnen

München (14.06.2018) - Eine WG feiert eine Party, die Nachbarin telefoniert lautstark auf dem Balkon oder hört stundenlang ohrenbetäubende Musik - in Mehrfamilienhäusern ist es selten ruhig. Eine Übersicht was erlaubt ist und wo es Grenzen gibt, hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) (https://www.vdwbayern.de/) zusammengestellt. Eine Besonderheit in diesem Jahr: Während der Fußball-WM in Russland ist Jubeln auch nach 22 Uhr erlaubt.

Grundsätzlich müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und dürfen in der Wohnung nur so laut sein, dass es andere nicht stört. An Sonn- und Feiertagen sind laute Musik oder Heimwerkerarbeiten den ganzen Tag nicht erlaubt. In den Ruhezeiten ist maximal Zimmerlautstärke gestattet (Bundesgerichtshof Az. VZB 11/98). Sind Ruhezeiten nicht durch Hausordnung oder Mietvertrag geregelt, gilt das jeweilige Landesimmissions-Schutzgesetz: Danach ist von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe. Selbst wenn Ruhezeiten durch Hausordnungen oder durch Gemeindeverordnungen festgesetzt sind, völlige Stille kann kein Mieter verlangen. Denn auch bei Zimmerlautstärke dürfen unter Berücksichtigung baulicher Verhältnisse Geräusche in die Nachbarwohnung dringen.

Was ist erlaubt? Was nicht?

Baden und Duschen dürfen Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit - je eine halbe Stunde. Ein- und ablaufendes Wasser fällt - aus Sicht der Gerichte (Oberlandesgericht Düsseldorf; 5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) - unter die Kategorie normaler Wohngeräusche. Und diese müssen auch während der Ruhezeiten hingenommen werden. Haushaltsgeräte dürfen ebenfalls verwendet werden: Staubsaugen oder Wäschewaschen an Sonntagen ist demnach erlaubt.

Auch leidenschaftliche Fußballfans sind häufig Beschwerden der Nachbarn ausgesetzt. Normalerweise sind Fangesänge, Freudenschreie oder Wutgebrüll nach 22 Uhr nicht erlaubt. Anders verhält es sich dieses Jahr während der WM in Russland. Die deutschen Lärmschutzregeln werden für das Fußballgroßereignis im Juni und Juli gelockert, so ein Beschluss des Bundeskabinetts: Tor-Jubel, Public-Viewing und lautstarke Unterstützung der Nationalmannschaft sind damit auch nach 22 Uhr erlaubt.

Das Fazit: Wenn es laut wird und man sich gestört fühlt, ist es immer besser, eine nachbarschaftliche Lösung zu finden, als Polizei, Gerichte oder Ordnungsämter einzuschalten. Ein freundliches Gespräch kann Zeit, Geld und Nerven sparen, rät der VdW Bayern.

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