Pressemitteilung von Birgit Voigt

Ruhe bitte!


Garten, Bauen & Wohnen

Nahezu rund um die Uhr prasseln heute Geräusche auf uns ein. Mit fatalen Folgen: Bereits 15 Prozent der Jugendlichen hören bereits so schlecht wie 50jährige. Pro Jahr gibt es 6.000 neue Fälle von "lärmbedingter Schwerhörigkeit", die als Berufskrankheit anerkannt werden.

Dabei ist Lärm nicht nur eine nervende Belästigung, sondern macht auch nachweislich krank. Nicht nur die Schäden am Gehör selbst, sondern vor allen die psychischen Auswirkungen sind erschreckend. Denn diese reichen von Konzentrationsmangel, Kreislauferkrankungen und Bluthochdruck über Lernbehinderungen bei Kindern, Schlafstörungen oder psychiatrische Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt.

Umso wichtiger ist es, dass man in den eigenen vier Wänden zur Ruhe zu kommen kann. Dafür sorgt unter anderem der bauliche Schallschutz. Allerdings nur, wenn er von Anfang an in die Gesamtplanung integriert ist.

Ein wichtiger Aspekt des baulichen Schallschutzes sind die verbindlichen Anforderungen der DIN 4109-1. Jedoch sind diese lediglich Mindestanforderungen und beziehen sich auf Lärmquellen außerhalb des eigenen Wohnbereichs wie z.B. Luft- und Trittschall.

Daneben besteht aber auch noch ein großes Bedürfnis nach angemessenem Schallschutz im eigenen Wohnbereich. Hierfür gibt es keine eigene Norm. Denn das Lärmempfinden ist immer auch eine ganz individuelle Angelegenheit. Einige Regelwerke wie z.B. DIN 4109 Beiblatt 2:1989, DEGA-Memorandum BR 010 und weitere geben Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohnbereich. Für nachweislich mehr Ruhe in den eigenen vier Wänden sollte deshalb neben dem Lärm von außen auch der Schallschutz innerhalb der Wohnung berücksichtigt und in einem umfassenden Schallschutzkonzept als Planungsziel eindeutig festgelegt werden.

Hinsichtlich der Anforderungen beim baulichen Schallschutz entstehen immer wieder Unsicherheiten. Das gilt insbesondere für die Abgrenzung zwischen "normalem" und erhöhtem Schallschutz. Grundsätzlich reicht es nicht aus, nur die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu beachten. In der Regel werden weitere Veröffentlichungen und Richtlinien, wie die VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen, zur Beurteilung des baulichen Schallschutzes herangezogen. Auch die Schallschutz-Experten der Kalksandsteinindustrie haben eine anerkannte Empfehlung für den erhöhten Schallschutz unter Berücksichtigung sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Aspekte veröffentlicht. Eine Wand, die normative Anforderungen erfüllt, schützt in der Praxis nicht unbedingt gänzlich vor Lärm. Vielmehr erfüllt diese Wand das "Mindestmaß", das in der DIN 4109 geregelt ist. Alles, was lauter ist als "normal", hört man auch weiterhin. Schallschutz lässt sich also nicht allgemeingültig für alle Objekte pauschal definieren, sondern muss im Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst und zwischen Bauherr und Architekt/Fachplaner eindeutig beschrieben und vereinbart werden. Auch ist Schallschutz nicht einfach nachrüstbar. Deshalb gilt es in der Planungs- und Entscheidungsphase und mit Blick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden nicht nur auf ausreichenden, sondern auf guten Schallschutz zu achten.

UNIKA Kalksandstein ist in Sachen Schallschutz ein echtes Leistungspaket. Dank der hohen Rohdichte von Kalksandstein sind sehr gute Schalldämmwerte beim Mauerwerk garantiert. Selbst die Dicke einer Wand ist nicht so entscheidend wie die Rohdichteklasse (RDK) des verwendeten Baumaterials. Je höher die RDK ist, desto besser ist der Schallschutz. Deshalb ist UNIKA Kalksandstein mit Rohdichteklassen von 1,8 bis 2,2 leichteren Mauerwerkstoffen in Sachen Schallschutz weit voraus. Mit UNIKA Kalksandstein-Planelementen oder den bewährten UNIKA KS-R Plansteinen in RDK 2,0 lassen sich die Anforderungen an den Schallschutz beim Wohnungsbau sicher und wirtschaftlich erfüllen.

Für besonders hohe Ansprüche an den Schallschutz werden nicht nur UNIKA Planelemente, sondern auch UNIKA KS-R Plansteine in den Mauerwerksformaten 5 DF (L/B/H = 24,8/15,0/24,8 cm) für 15 cm dicke Wände, 6 DF (24,8/17,5/24,8 cm) für 17,5 dicke Wände und 4 DF (24,8/24,0/12,3 cm) für 24 cm dicke Wände ebenfalls in Rohdichteklasse 2,2 angeboten. Ein einschaliges Mauerwerk aus Kalksandstein der Rohdichteklasse 2,2 und 2 x 10 mm Putz ermöglicht ein Schalldämm-Maß von R'w = 56 dB. Damit liegt der Wert über den Empfehlungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 für einen erhöhten Schallschutz für Wände zwischen Treppenhaus und Wohnung oder für Wohnungstrennwände.

Heute lässt sich der Schallschutz wesentlich genauer und detaillierter planen. Spezielle Berechnungsprogramme wie der KS-Schallschutzrechner berücksichtigen neben den normativen Anforderungen auch die Planungsinstrumente der DIN 4109 (Berechnungsverfahren in DIN 4109-2 und Bauteilkatalog in DIN 4109-31 bis -36). Damit lässt sich schon in der Planungsphase ein verlässliches Bild vom erreichbaren Schallschutz erstellen. Der KS-Schallschutzrechner steht auf http://www.unika-kalksandstein.de im Bereich SERVICE > Berechnungshilfen zum Download bereit.

Bildquelle: UNIKA/Sven-Erik Tornow
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UNIKA GmbH
Am Opel-Prüffeld 3 63110 Rodgau

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Flüstertüte - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Entenweg 15 50829 Köln


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