Pressemitteilung von Alexandra Schneider

Beim Baukindergeld unbedingt auf die Fristen achten!


Garten, Bauen & Wohnen

Formalitäten sind lästig, vor allem, wenn man ohnehin schon viele Termine hat. Aber oft bedeuten sie auch bares Geld! Wie beim Baukindergeld - denn den Zuschuss erhält nur, wer den Antrag fristgerecht stellt und die Nachweise rechtzeitig hochlädt. Die Termine für die Förderung sollten Familien unbedingt ernst nehmen! Denn werden Fristen verpasst, verfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Die Experten vom Ratgeberportal http://www.FragenZumBaukindergeld.de erklären, was Familien wissen müssen.

Ob verunsichert von Medienberichten oder einfach in Unkenntnis der genauen Förderbedingungen - offenbar kommt es immer wieder vor, dass Familien ihren Antrag auf Baukindergeld zu früh stellen, das heißt noch vor dem Einzug in die neue Immobilie. Von der KfW werden diese Anträge auf Baukindergeld abgelehnt, die Familien erhalten kein Baukindergeld.

Diese Fristen beim Baukindergeld sollten Familien kennen:

1. Der Antrag auf Baukindergeld kann grundsätzlich erst nach dem Einzug gestellt werden! Erst wenn sich die Familie an den neuen Wohnsitz umgemeldet hat, sind die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, denn die Meldebestätigung ist einer der Nachweise, die für den Zuschuss eingereicht werden müssen. Ab dem Einzugsdatum auf der Meldebestätigung haben Familien 3 Monate Zeit, ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags.

2. Die zweite Frist für das Baukindergeld betrifft das Hochladen der Nachweise wie Meldebestätigung, Steuerbescheid und Grundbuchauszug. Wenn der Antrag auf Baukindergeld von der KfW bestätigt wurde, haben die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise im Zuschussportal der KfW hochzuladen. Für alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31.03.2019 gestellt wurden, endet diese Frist einheitlich am 30.06.2019.

Haben Familien noch eine Chance auf die Förderung, wenn der Antrag auf Baukindergeld zu früh gestellt wurde?

Wird der Antrag auf Baukindergeld noch vor dem Einzug gestellt, lehnt die KfW ihn ab. Familien, die sich noch in der Frist (3 Monate ab Einzugsdatum auf der Meldebestätigung) befinden, haben Glück: Sie können nach Auskunft der KfW erneut einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Anders sieht es leider für Familien aus, deren 3-Monats-Frist abgelaufen ist - sie gehen beim Baukindergeld leer aus.

Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter http://www.FragenZumBaukindergeld.de
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