Pressemitteilung von Herr Dr. Patrick Peters

Veraltete Holzfeuerungsanlagen: Die Gesundheit geht vor


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Veraltete Holzfeuerungsanlagen: Die Gesundheit geht vorDiese Diskussion um umwelt- und gesundheitsschädliche Dieselfahrzeuge wird aktuell mit immer größerer Schärfe geführt. Jetzt hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie, der Berufsverband der Lungenärzte, in einem Brief "nicht nachlassende Anstrengungen um eine weitere Reduktion der Luftbelastung" gefordert, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. Ebenso schreibt die Zeitung (13. März 2019), die Feinstaub-Grenzwerte in der Luft in der Europäischen Union noch immer deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation lägen.


"Daran sind alte Kamine und Kachelöfen nicht unmaßgeblich beteiligt. Sie gelten heute vor allem in Ballungszentren neben Verkehrsabgasen eine spürbare Schadstoffquelle. Das Umweltbundesamt hat festgestellt, dass die Feinstaub-Emissionen aus veralteten Holzfeuerungsanlagen in Deutschland mit etwa 24.000 Tonnen mittlerweile sehr hoch ausfallen", sagt auch der Viersener Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaumeister und Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer (www.kacheloefen-breuer.de). Das Familienunternehmen errichtet und modernisiert seit fast 50 Jahren Kamine und Kachelöfen.


Für Betreiber von alten Kaminen und Kachelöfen gelten daher seit einiger Zeit erheblich verschärfte Grenzwerte. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV). Betroffen sind unter anderem Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofenheizeinsätze und Zentralheizungskessel, das heißt alle Anlagen, die Brennstoff verwenden und mit Türen oder Klappen ausgestattet sind. "Schrittweise müssen bis 2024 alle Anlagen stillgelegt oder mit einem Filter nachgerüstet werden, die die geltenden Grenzwerte überschreiten", sagt Marcus Breuer, der für seine Kunden in der ganzen Region (Krefeld, Mönchengladbach, Düsseldorf, Meerbusch und Neuss) tätig wird. Die Grenzwerte liegen für Feinstaub bei 150 Milligramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid bei vier Gramm pro Kubikmeter. Werden diese Werte überschritten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.


Handwerksmeister Marcus Breuer stellt die verschiedenen Fristen heraus, nach denen sich Kaminbetreiber richten müssen. Öfen, die auf dem Typschild ein Datum bis zum 31. Dezember 1974 hatten, sind bereits seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr erlaubt. Befindet sich auf dem Typschild ein Datum zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984, musste das Gerät bis Ende 2017 stillgelegt oder nachgerüstet worden sein. Und jetzt sind Besitzer von Öfen mit dem Datum 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 an der Reihe. Diese müssen bis zum 31. Dezember 2020 aktiv werden und sich um einen Nachweis zu den Grenzwerten ihrer Anlage bemühen. Hält diese die aktuellen Grenzwerte nicht ein, muss sie bis Ende 2020 stillgelegt und ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Darauf weist auch der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hin. Vor dem 1. Januar 1950 hergestellte, historische Kamin- und Kachelöfen hingegen dürfen bleiben. Eine Ausnahme gilt auch für Wohnungen, die ausschließlich über einen Holzofen beheizt werden.


"Die Modernisierung ist dabei keine Sache für den handwerklich mittelbegabten Nachbarn oder irgendeinen Techniker. Über die ausgeführten Arbeiten ist vom Meisterbetrieb eine Fachunternehmererklärung auszustellen, denn die Arbeiten dürfen nur von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Ofenbau-Meisterbetrieb ausgeführt werden. Alternativ kann auch der Schornsteinfeger die Abgaswerte messen und eine Bescheinigung ausstellen", stellt Marcus Breuer heraus. Aber: Die Modernisierung sei in der Regel kein riesiger Aufwand, sondern innerhalb einiger Stunden erledigt. Der alte Heizeinsatz werde mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und herausgezogen. Der neue werden dann auf diesem Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen.


Das Team um Marcus Breuer ist etablierter Ansprechpartner für die Modernisierung alter Systeme. Der Ofen- und Kaminbaumeister betont abschließend: "Betreiber sollten nicht warten, bis es zu einer Überprüfung und einer möglichen Strafzahlung kommt. Die Gesundheit geht vor."
Marcus Breuer Ofen- und Kaminbaumeister Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer www.kacheloefen-breuer.de Kaminofen Kachelofen handwerklicher Kamin Bundes-Immissionsschutz-Verordnung

Kachelöfen Breuer
Herr Marcus Breuer
Schiefbahner Straße 25
41748 Viersen
Deutschland

fon ..: 0 21 62 / 26 0 77
fax ..: 0 21 62 / 35 14 41
web ..: http://www.kacheloefen-breuer.de
email : info@kacheloefen-breuer.de

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Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach

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