Pressemitteilung von Jens Gause

Wichtige Stationen beim Immobilienerwerb


Immobilien

Hamburg, 21. November 2011. Deutschland gilt vor Frankreich und Großbritannien mit Anlagen im Wert von über 7000 Milliarden als der größte Immobilienmarkt in Europa. Für die deutschen Bundesbürger ist der Erwerb einer eigenen Immobilie einer der wichtigsten Lebensträume und gilt als erster. Ein eigenes Haus kann neben sicherem Wohnraum natürlich auch finanzielle Absicherung für die Zukunft bringen. Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, sollte auch den Ablauf einzelner Stationen kennen.
Thomas Ewald, zuständiger Gutachter des Expertennetzwerkes "Der Hausinspektor" für die Region Hamburg, gibt im folgenden Interview wichtige Hinweise und Ratschläge für potentielle Hauskäufer.

Was ist bereits vor dem Hauskauf seitens des Käufers besonders zu beachten?
Thomas Ewald: Der Finanzrahmen sollte stehen. Der Käufer einer Immobilie sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit sehr viel Geld und sehr wenig Erfahrungen auf einen Markt geht, auf dem mehr oder weniger fachkundige Marktteilnehmer das große Geld verdienen wollen. Bei der Besichtigung sollte der Interessent systematisch die Immobilie begehen und seine Eindrücke notieren. Mehrere Besichtigende sollten das unabhängig voneinander tun und diese ohne Anwesenheit des Maklers/Verkäufers diskutieren. Eine zweite Besichtigung ist empfehlenswert, da sich beim zweiten Mal die Eindrücke oftmals ändern. Sollte das Objekt immer noch gefallen, ist es an der Zeit einen Fachmann einzuschalten, der die Interessen des Käufers vertritt (die Interessen eines Maklers decken sich mit denen des Verkäufers - je höher der Verkaufswert, desto höher die Courtage).

Wie verhält es sich beim Immobilienkauf mit Besitz und Eigentum an der Immobilie?
Thomas Ewald: In Deutschland ist es üblich, dass der Kaufpreis für eine Immobilie unmittelbar vor der Übergabe, entweder direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto gezahlt wird. Danach erfolgt die Übergabe und der Käufer wird somit Besitzer mit allen Rechten (Nutzung) und Pflichten (Zahlung der Müllgebühren, Grundsteuern, Gebäudeversicherung, etc., sowie Verkehrssicherungspflicht). Der Eigentumsübergang (Auflassung) findet im Grundbuch statt. Nach Eingang des Kaufpreises beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht.

Sind darüber hinaus schriftliche Vereinbarungen ohne Notar für die Parteien verpflichtend?
Thomas Ewald: Jede Vereinbarung zwischen zwei Parteien ist verpflichtend. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf für die Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung.

Wer trägt in der Regel die Kosten für den Notar? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Thomas Ewald: Vor dem Gesetz sind Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch haftbar. Im Kaufvertrag wird jedoch in der Regel vereinbart, dass der Käufer die Kaufnebenkosten, wie Notar- und Gerichtskosten, sowie die Grunderwerbsteuer trägt.

Wer sollte und kann den Notar in der Regel aussuchen?
Thomas Ewald: Ich bin der Meinung, dass "wer die Zeche zu zahlen hat auch den Wirt bestimmen darf". Eine Regelung, welche Partei den Notar zu bestimmen hat, gibt es jedoch nicht.

Welche Unterschiede ergeben sich aus dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsabhängigen Energieausweis? Welcher ist für einen Hauskäufer überhaupt relevant und warum?
Thomas Ewald: Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf Basis des tatsachlichen Verbrauchs anhand der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten über einen Zeitraum von 3 Jahren ermittelt. Das heißt, das Ergebnis ist stark von dem Heizverhalten der Bewohner abhängig. Die Angaben des bedarfsorientierten Energieausweises werden rechnerisch ermittelt. Die
angegebenen Werte werden auf Grundlage von gebäudebezogenen Werten und
unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,
definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur, innere Wärmegewinne usw.)
berechnet.



Weitere Informationen unter http://www.der-hausinspektor.de
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