Pressemitteilung von Florian Amberg

"Digital aufs Amt" - Verbraucherinformation der ERGO Direkt Versicherungen


Internet & Ecommerce

Keine langen Wartezeiten mehr in Behörden und Ämtern: Die Online-Funktion des Personalausweises im Scheckkartenformat macht"s möglich. Doch die wenigsten wissen darüber Bescheid. Andere sind skeptisch, was mit den persönlichen Daten geschieht. Wie der elektronische Identitätsnachweis funktioniert und wie dabei die Daten geschützt sind, weiß Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt Versicherungen.

Was ist die eID und wie funktioniert sie?

Seit Mitte 2017 ist die Online-Funktion bei allen neuen Personalausweisen automatisch aktiviert und die elektronische ID (eID) nutzbar. Bürger können sich so gegenüber Behörden im Internet ausweisen. "Um die Funktionen nutzen zu können, ist zusätzlich zum Ausweis eine selbstgewählte sechsstellige PIN, das passende Kartenlesegerät sowie eine Software, meist in Form einer App, notwendig", informiert Dieter Sprott. "Als Alternative zum Kartenlesegerät eignen sich Smartphones mit NFC-Technik, der sogenannten Near Field Communication." Die Software steht im Internet (https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2-home/) zum Herunterladen bereit. Kartenlesegeräte sind ebenfalls im Internet oder auch im Elektrofachhandel erhältlich. Wer die technischen Vorbereitungen getroffen hat, den führen die entsprechenden Behörden-Websites auf einen eID-Server, der die Echtheit und Gültigkeit des Ausweises überprüft. Die Software leitet den Nutzer durch die weiteren Schritte, von der Eingabe der PIN bis zur Datenübermittlung. Der Nutzer kann dabei entscheiden, welche Daten er übermitteln möchte und welche nicht.

Welche Dienste stehen online zur Verfügung?

Ein Behördengang ist meist mit langen Wartezeiten verbunden. Die eID kann helfen, Zeit und Nerven zu sparen. Überall, wo das offizielle Logo der Online-Funktion - zwei halbe Ringe in grün und blau - zu sehen ist, können Bürger online "aufs Amt". "Dies ist zum Beispiel beim Kraftfahrtbundesamt der Fall: Hier können Autofahrer unter anderem ihren aktuellen Punktestand in Flensburg abrufen", weiß der Experte. Beantragen Eltern Kindergeld, können sie den Antragsstatus oder die Berechnungsgrundlage einsehen. Auch das Abrufen der Rentenauskunft oder der Schufa-Daten ist mit der eID möglich. Darüber hinaus können Bürger ein Führungszeugnis online beantragen oder Versicherungen verwalten. Hinzu kommen weitere, regional unterschiedliche Angebote. In Bayern können Studenten beispielsweise BAföG online beantragen, während Berliner die Möglichkeit haben, ihre Feinstaubplakette mittels Online-Funktion zu erwerben. In Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, Geburts- oder Eheurkunden online zu beantragen. Die Websites der jeweiligen Landkreise informieren darüber, welche Funktionen verfügbar sind. Das Bundesministerium des Innern gibt auf seiner Website (https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Anwendungen/Buergerdienste/Buergerdienste_node.html) einen guten Überblick.

Datenschutz?

Eine zentrale Speicherung der Daten aus der Online-Nutzung von Personalausweisen findet nicht statt. Selbst die Ausweisbehörde speichert lediglich die Daten, die sie auch bereits vor Einführung des digitalen Personalausweises gesichert hat, beispielsweise Name und Geburtsdatum sowie das Bild. Zusätzlich sorgen digitale Sicherheitsmechanismen wie eine verschlüsselte Datenübertragung dafür, dass nur berechtigte Dienstanbieter die Daten auslesen können. Ämter oder Unternehmen benötigen für die Anwendung der Online-Identifizierung zusätzlich ein staatliches eID-Berechtigungszertifikat. So ist gesichert, dass nur seriöse Anbieter die sensiblen Daten der Verbraucher erhalten. Außerdem können die Nutzer vor jeder Übertragung festlegen, welche Daten sie übermitteln und wer diese erhält. Der ERGO Direkt Experte empfiehlt zudem, nur ein zertifiziertes Kartenlesegerät zu verwenden: Günstige Alternativen können Schwachstellen enthalten, über die Angreifer beispielsweise die PIN ausspähen können. Informationen dazu bietet die Internetseite (http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bafoeg/bafoeg_online/05b_Kartenlesegeraet/kartenlesegeraet_node.html) des Bundesverwaltungsamtes.
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