Pressemitteilung von Mustafa Ucar

Das neue Verpackungsgesetz kommt - so sparen Händler Material


Internet & Ecommerce

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Für viele Online-Händler bedeutet das eine Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Das Gesetz ist ein guter Anlass, Verpackungsmüll zu reduzieren. Hier einige Tipps.

Das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes besteht darin, die Recycling-Quoten bei Verpackungsmaterialen zu erhöhen sowie das generelle Abfallaufkommen zu verringern. Mit dem Gesetz wird für viele Versandhändler eine Pflicht zur Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gelten, um am dualen System teilzunehmen.

Bußgelder drohen

Betroffen sind insbesondere sogenannte "Hersteller", die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Umlauf bringen. Dazu zählen auch Online-Händler, die Waren versandfertig verpacken und somit die Versandverpackung erstmalig auf die Reise schicken. Deshalb müssen diese Händler sich registrieren. Wer das nicht vornimmt, muss ab Jahreswechsel mit hohen Bußgeldern rechnen.

Weniger Verpackungsmüll freut auch die Kunden

Vermutlich werden Online-Händler nach der gerade erst überstandenen DSGVO nicht wirklich glücklich sein über ein weiteres neues Gesetz. Das ist verständlich, denn wenn man sich registrieren lassen muss, bedeutet das zunächst Aufwand. Jedoch ist das Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren, grundsätzlich sinnvoll. Das schont die Umwelt, spart Ressourcen und freut die Kunden. Verbraucher haben in der Regel keine Lust darauf, ein winziges Paket aus einer riesigen Umverpackung mit Füllmaterial zu fischen, die anschließend auch noch entsorgt werden muss.

Hier einige Tipps, wie man Verpackungsmüll einspart:

- Umverpackung so klein wie möglich halten: Die Umverpackung sollte so nah wie möglich an der Größe des Kartons mit der Ware bleiben. Grundsätzlich gilt: lieber schöne und hochwertige Umverpackungen als große.

- Füllmaterial sinnvoll einsetzen: Nur zerbrechliche Ware macht Papier oder alte Zeitungen zur Polsterung überhaupt notwendig. Selbst wenn das Material ungefragt vom Hersteller kommt, ist es bei robuster Ware eine Überlegung wert, es für eine andere Sendung aufzubewahren.

- Platzsparend packen: Wenn verschiedene kleine Produkte bestellt worden sind, besser platzsparend in einen Karton packen. Lieber einen großen Karton als mehrere kleine nehmen, sofern dies mit den Lieferbedingungen übereinstimmt und der Kunde den Karton transportieren kann.

- Recyclingfähige Materialien verwenden: Setzen sie auf recyclingfähige Materialen wie Wellpappe oder Karton. Auch beim Füllmaterial gibt es umweltfreundliche Varianten, zum Beispiel Bio-Verpackungsflocken aus Maisstärke. Klebeband ist auf Papierbasis erhältlich.

- Kartons wiederverwenden: Wenn sie Retouren erhalten, können sie unbeschädigte Kartons für einen erneuten Versand wiederverwenden.

- Kartons mit Steckverschluss benutzen: Je mehr sie stecken können, desto weniger müssen sie kleben. Auf diese Weise sparen sie Klebeband beim Einpacken.

- Mit dem Hersteller Rücksprache halten: Wenn sie regelmäßig von demselben Hersteller fertig verpackte Ware beziehen, lohnt sich gegebenenfalls ein Austausch darüber, ob der Hersteller nicht kleinere Umverpackungen und weniger Füllmaterial verwenden kann.

- Optimalen Verpackungshersteller auswählen: Darauf achten, dass der Verpackungshersteller Kartons liefert, die in Bezug auf Material, Größe und Aussehen optimal auf die Artikel passen. So spart man Geld und Material.
Es gibt viele gute Möglichkeiten, Verpackungsmaterial zu reduzieren. Das schont die Umwelt, freut die Kunden und kann sogar dazu beitragen, Kosten zu senken.

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