Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter - S&P Auslagerungs-Lösungen
12.03.2019
IT, NewMedia & Software
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Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter - Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Informationssicherheitsmanagements übernehmen wir folgende Aufgaben:
> Unterstützung der Geschäftsleitung beim Festlegen und Anpassen der Informationssicherheitsleitlinie und Beratung in allen Fragen der Informationssicherheit
> Erstellung von Informationssicherheitsrichtlinien und ggf. weiteren einschlägigen Regelungen
Kontrollen zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien und Überwachung der Vorgaben gegenüber IT-Dienstleistern
> Beteiligung bei der Erstellung und Fortschreibung des Notfallkonzepts bzgl. der IT-Belange
Initierung von Informationssicherheitsmaßnahmen und deren Überwachung
Beteiligung bei Projekten mit IT-Relevanz
> Ansprechpartner für Fragen der Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens und für Dritte
> Untersuchung von Informationssicherheitsvorfällen und Berichtersattung an die Geschäftsleitung
> Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit
> Unterrichtung der Geschäftsleitung regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Status der Informationssicherheit sowie anlassbezogen
Jetzt unverbindlich anfragen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter.
Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter - Was ist zu beachten?
Die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten ist organisatorisch und prozessual unabhängig auszugestalten, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte werden insbesondere folgende Maßnahmen beachtet:
1. Funktions- und Stellenbeschreibung für den Informationssicherheitsbeauftragten und seinen Vertreter.
2. Festlegung der erforderlichen Ressourcenausstattung für die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten.
3. Budget für Informationssicherheitsschulungen im Unternehmen sowie die persönliche Weiterbildung des Informationssicherheitsbeauftragten und seines Vertreters.
4. Unmittelbare und jederzeitige Gelegenheit zur Berichterstattung des Informationssicherheitsbeauftragten an die Geschäftsleitung.
5. Verpflichtung der Beschäftigten des Unternehmens sowie der IT-Dienstleister zur sofortigen und umfassenden Unterrichtung des Informations-sicherheitsbeauftragten über alle bekannt gewordenen IT-sicherheitsrelevanten Sachverhalte, die das Unternehmen betreffen.
6. Die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten ist aufbauorganisatorisch von den Bereichen getrennt, die für den Betrieb und die Weiterentwicklung der IT-Systeme zuständig sind.
7. Der Informationssicherheitsbeauftragte nimmt keine Aufgaben der Internen Revision wahr.
Schulz & Cie. Consulting GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland
fon ..: +49 89/452 429 70 101
web ..: https://schulz-beratung.de/
email : a.schulz@sp-partners.de
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