Pressemitteilung von Rebecca Gerth

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im September: 'Rights Clearance - Verträge mit Kreativen'


IT, NewMedia & Software

Frankfurt am Main, 6. September 2012 - "Unbekannte Nutzungsart", "angemessene Vergütung", "Nennungsansprüche" und "Zweckübertragungstheorie": Unbestimmte Rechtsbegriffe wie diese bilden nur einige der möglichen Ursachen für urhebervertragsrechtliche Fallstricke im Rahmen der Game-Entwicklung. Um Lücken in der Lizenzkette und daraus resultierende Haftungspflichten zu vermeiden, müssen Game-Entwickler beim Rechteerwerb größte Sorgfalt walten lassen. In seinem Vortrag 'Rights Clearance', der sich an Publisher, Studios und Kreative richtet, vermittelt Rechtsanwalt Guido Hettinger, Partner der Sozietät Brehm & v. Moers, deshalb die Grundzüge des Urhebervertragsrechts.

"Fakt ist, dass ein Spiel, das Werke enthält, deren Rechte nicht ordnungsgemäß erworben wurden, nicht verwertet werden darf", bringt es Hettinger auf den Punkt. Um Lizenzverstöße zu vermeiden, muss in einem solchen Fall nachlizenziert werden. "Die Kosten für eine Nachlizenzierung, übersteigen die ordentlichen Lizenzgebühren allerdings oftmals deutlich", so Hettinger. Noch schlimmer sähe es aus, wenn eine Nachlizenzierung nicht möglich sei; das betreffende Spiel müsse verändert und dürfe zwischenzeitlich nicht vertrieben werden: "Die hierdurch bedingten Kosten und Erlösausfälle übersteigen selbst die Kosten der Nachlizenzierung noch einmal erheblich."

Da viele Projekte mit einem großen Stab an freien Mitarbeitern bewältigt werden, behandelt Hettinger in seinem Vortrag auch Besonderheiten beim Erwerb von Nutzungsrechten in Arbeitsverhältnissen sowie arbeitsrechtliche Probleme bei der Beschäftigung von Freelancern. Der Spezialist für Medienrecht weiß aus Erfahrung, dass Fragen der Scheinselbständigkeit beziehungsweise der Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern gerne ausgeblendet werden - mit zum Teil existenzbedrohenden Folgen.

Guido Hettinger ist Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers. Er ist spezia-lisiert auf Urheber- und Medienrecht sowie das Recht der Informationstechnologie. Seine Tätigkeits-schwerpunkte liegen unter anderem in der Vertragsgestaltung für Film- und Gameproduktionen sowie für Multimedia- und IT-Projekte, der digitalen Distribution von Content und Softwareanwendungen sowie im Electronic- beziehungsweise Mobile-Commerce.

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im September: 'Rights Clearance - Verträge mit Kreativen'
Termin: Donnerstag, 20.9.2012
Uhrzeit: 8:00 - 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main (Raum London 2), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf http://www.gameplaces.de kostenlos.
Games Frankfurt Urhebervertragsrecht Entwickler Lizenzierung

http://www.gameplaces.de/
GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Hanauer Landstr. 126 - 128 60314 Frankfurt am Main

Pressekontakt
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büro für gelungene kommunikation - rebecca gerth
Kastanienallee 73 10435 Berlin


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