Rückzahlungsanspruch eines Arbeitgeberdarlehens trotz Ausgleichsklausel! - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
15.06.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden:
Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung aus Arbeitgeberdarlehen bleibt regelmäßig bei Vereinbarung einer Ausgleichsklausel bestehen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, Az.. 10 AZR 873/08).
Sachverhalt -Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeber A beschäftigt Arbeitnehmer B. A gewährt B ein Arbeitgeberdarlehen. A und B beenden einvernehmlich das Arbeitsverhältnis. Nach der Ausgleichsklausel werden alle an dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche abgegolten. B verlangt Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens. A klagt auf Feststellung, dass er keine weiteren Raten mehr zahlen muss. Die Klage hat keinen Erfolg.
Rechtsgründe - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
Der Rückzahlungsanspruch besteht nach § 488 I BGB. Der Anspruch ist nicht von der Ausgleichsklausel erfasst worden. Der Rückzahlungsanspruch besteht aus dem Darlehensvertrag und nicht aus dem Arbeitsvertrag. Dies sind zwei unterschiedliche zivilrechtliche Verträge.
Mein Rechtstipp - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
"Bei der Formulierung von arbeitsrechtlichen Abgeltungsklauseln bedarf es stets einer genauen Ermittlung, welche Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten bestanden haben.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Arbeitsrecht Dresden Rechtsanwalt Dresden Arbeitsrecht Pirna Arbeitsrecht Dippoldiswalde Arbeitsrecht Chemnitz Arbeitsrecht Oschatz
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden
Radeberger Straße 9 01099 Dresden
Pressekontakt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9 01099 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.03.2024 | Aeiforia GmbH
Eigene Altersvorsorge auf einen Blick
Eigene Altersvorsorge auf einen Blick
27.03.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
40 Jahre rennen ohne Pause
40 Jahre rennen ohne Pause
26.03.2024 | Secura GmbH
Warum die Attorney-Domain für den Patentanwalt die richtige Domain ist ...
Warum die Attorney-Domain für den Patentanwalt die richtige Domain ist ...
26.03.2024 | Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
"Brüssel muss die Europäische Union wettbewerbsfähig machen"
"Brüssel muss die Europäische Union wettbewerbsfähig machen"
26.03.2024 | GRIN Publishing GmbH
Das Konzept der Freundschaft. Ein historischer Überblick
Das Konzept der Freundschaft. Ein historischer Überblick