Pressemitteilung von Michael Rainer

MPC MS Rio Ardeche: Anlegern droht Totalverlust


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html Über die Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde am 19. Dezember 2014 am Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet (67a IN 498/14). Den Anlegern droht der Totalverlust.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Insolvenzantrag war bereits im Oktober vergangenen Jahres gestellt worden. Nun eröffnete das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren. Für die Anleger kann das drastische Folgen haben: Ihnen droht nicht nur der Totalverlust des investierten Geldes, sondern sie müssen auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter von ihnen bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückfordert.

Der Schiffsfonds wurde im Jahr 2006 vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro an der Gesellschaft des Containerschiffs beteiligen. Die Laufzeit sollte 16 Jahre betragen. Nachdem es schon längere Zeit wirtschaftliche Schwierigkeiten gab, folgte Ende 2014 schließlich der Insolvenzantrag.

Die betroffenen Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Ein Grund für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Schiffsbeteiligungen sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, die sich beispielsweise zum Aufbau einer Altersvorsorge eignen. Vielmehr sind sie einer Reihe von Risiken ausgesetzt, wie z.B. sinkenden Charterraten. Die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Monaten und Jahren belegen wie risikoreich diese Beteiligungsform für Anleger ist. Dennoch wurden sie erfahrungsgemäß über die Risiken häufig im Unklaren gelassen. Selbst an betont sicherheitsbewusste Anleger wurden trotz des Totalverlust-Risikos Anteile an Schiffsfonds vermittelt. Solch eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse erkennen kann, bevor er sich zur Zeichnung der Anteile entscheidet

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