Pressemitteilung von Klaus-Dieter Spauszus

Sturmschäden durch Orkantiefs "Elon" und "Felix": Welche Versicherungen für was zahlen


Politik, Recht & Gesellschaft

Düsseldorf, 13.01.2015 - "Elon und "Felix" fegten über Deutschland hinweg und hinterließen große Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Jetzt geht es um den Schadensersatz, auf den Versicherungskaufleute vorbereitet sind. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): "Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung."

Wohnungs- und Gebäudeschäden

Ab Windstärke 8 - 62,1 km/h und mehr - sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. "Elon" und "Felix" erreichten mancherorts Geschwindigkeiten eines Orkans mit bis zu 140 km/h. Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen und vieles andere mehr. Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig. Sollte beispielsweise Regenwasser durch eine vom Sturm geborstene Fensterscheibe eindringen, gibt es auch für den Wasserschaden Geld. Und wer ein Leck provisorisch abdichtet, um größere Schäden in den kommenden Tagen zu verhindern, bekommt auch Geld für diesen Zeitaufwand und für das verwendete Material. Einsatzkräfte und Handwerker können schließlich nicht überall gleichzeitig sein.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. "Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab", erklärt Klaus-Dieter Spauszus. In Deutschland verfügen aber nur rund 26 Prozent der Haushalte über diesen umfassenden Versicherungsschutz.

Schäden durch Bäume

Erfahrungsgemäß werden Bäume bei Stürmen sehr in Mitleidenschaft gezogen. Wenn Nachbars Baum - oder einer der Gemeinde - sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen und er daher Geld an die Versicherung erstatten müsste. "Ein sehr seltener Fall", wie Klaus-Dieter Spauszus betont, "so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt." Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.

Dächer inspizieren

Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.

Übrigens zahlt die Hausratversicherung auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in einer Sturmböe), aber nur, wenn diese auf der Terrasse oder auf dem Balkon geschahen. Was auch immer "Elon" und "Felix" an Üblem beschert haben, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Klaus-Dieter Spauszus: Alle Schäden zügig melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadensregulierung, die von den betreuenden Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, sofern man seine Verträge direkt bei ihnen abgeschlossen hat.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf

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