Pressemitteilung von Michael Rainer

Lebensversicherer wollen Zinsen senken - Widerrufsmöglichkeiten der Verbraucher


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html Lebensversicherungen dienen vielen Verbrauchern als Altersvorsorge. Doch die gerät zunehmend ins Wanken. Denn viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die laufende Verzinsung senken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend kommt die Meldung nicht: Viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die Zinsen senken, berichtet "Fonds professionell online". Das gehe aus einer Übersicht der Rating-Agentur Assekurata von 69 Lebensversicherern in Deutschland hervor. Demnach wollen die meisten Lebensversicherer die laufende Verzinsung senken.

Für die Verbraucher, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind das schlechte Nachrichten. Denn ihre finanzielle Planung könnte dadurch gehörig ins Wanken geraten. Allerdings ist die vorzeitige Kündigung der Police in der Regel auch keine Alternative, da der Rückkaufswert meistens enttäuschend ist und die Verbraucher dann mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Allerdings kann die Lebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr entschieden.

Der BGH hatte am 7. Mai 2014 eine Klausel, die in vielen Policen zwischen 1994 und 2007 verwendet wurde, für unwirksam erklärt, da sie gegen europäisches Recht verstoße (IV ZR 76/11). Diese Klausel besagte im Wesentlichen, dass das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt - sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Rücktrittsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Durch dieses Urteil des BGH können die betroffenen Policen auch noch Jahre nach dem Abschuss widerrufen werden. Denn das entscheidende Kriterium für den Widerruf sei, dass der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Ist dies nicht geschehen, kann die Lebensversicherung immer noch widerrufen werden und der Verbraucher erhält die gezahlten Prämien zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er mit geringen Abzügen rechnen.

Ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt oder nicht, kann von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüft werden. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Police rückabgewickelt werden.

http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.03.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
40 Jahre rennen ohne Pause
26.03.2024 | Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
"Brüssel muss die Europäische Union wettbewerbsfähig machen"
25.03.2024 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Content Creator Malte Zierden und ANINOVA retten Hühner aus Osterei Käfighaltung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 9
PM gesamt: 407.782
PM aufgerufen: 69.304.195