Pressemitteilung von Michael Rainer

Nordcapital Hanse Twin Feeder im Insolvenzverfahren


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Nordcapital-GmbH-Schiffsfonds.html Im vergangenen Jahr wurde das Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67b IN 160/14). Anlegern droht der Totalverlust.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nordcapital legte den Schiffsfonds Hanse Twin Feeder Ende 2007 auf. Der Fonds investierte in die beiden Containerschiffe MS Hanse Confidence und MS Hanse Courage. Auch über die beiden Schiffsgesellschaften wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet.

Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder verlief die Beteiligung alles andere als wunschgemäß. Der Fonds hatte früh mit den Auswirkungen der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt zu kämpfen. Aber auch ein Sanierungskonzept konnte den Fonds letztlich nicht vor dem Aus bewahren. Nach dem Insolvenzantrag steht für die Anleger viel auf dem Spiel. Ihnen droht der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.

In dieser schwierigen Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und geltend machen kann. Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.

Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Das bedeutet auch, dass die Kapitalanlage zum Risikoprofil des Anlegers passen muss, also eine hoch spekulative und risikoreiche Anlage nicht an sicherheitsorientierte Anleger, die z.B. eine Altersvorsorge aufbauen möchten, vermittelt werden darf. Schiffsfonds sind riskante Geldanlagen wie die hohe Zahl an insolventen Schiffsfonds belegt. Obwohl den Anleger sogar der Totalverlust ihres investierten Kapitals drohen kann, wurden sie erfahrungsgemäß häufig nicht über die Risiken aufgeklärt. So eine Falschberatung rechtfertigt den Anspruch auf Schadensersatz.

Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese sog. Kick-Backs den Anlegern einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern, so dass sie sich bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätten. Auch in diesen Fällen kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

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