HCI Euroliner II: MS Jork Ruler und MS Jork Reliance im Insolvenzverfahren
20.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Über die Gesellschaften der Schiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance wurde im November 2014 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Neumünster eröffnet. Anleger müssen mit Verlusten rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gesellschaften der beiden Containerschiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance befinden sich im Insolvenzverfahren (Az.: 93 IN 47/14 bzw. 93 IN 46/14). Für die Anleger, die in den Schiffsfonds HCI Euroliner II investiert haben, könnte das hohe Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten. Darüber hinaus müssen sie auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückfordert.
HCI Capital hatte den Fonds HCI Euroliner II 2006 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung wenig erfreulich. Doch nun droht ihnen der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Denn mit den Fondsanteilen haben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet, dass sie nicht nur am Erfolg partizipieren, sondern auch das Risiko tragen. Um Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und geltend machen kann.
Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn oft war den Anlegern überhaupt nicht bewusst, dass sie auch das Risiko tragen und sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren können. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dies ist erfahrungsgemäß aber nicht immer geschehen. Die Risiken wurden zum Teil verschwiegen und Schiffsfonds sogar an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die nach einer sicheren Kapitalanlage als Altersvorsorge gesucht haben. Schon alleine wegen des Totalverlust-Risikos kann eine Beteiligung an einem Schiffsfonds aber nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen, da diese sog. Kick-Backs den Anlegern einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern können und sie sich bei Kenntnis eventuell gegen eine Beteiligung entschieden hätten.
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