S&K Skandal: 140 Personen im Visier der Ermittler
23.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SK-Gruppe.html 140 Personen haben die Ermittler im S&K-Skandal ins Visier genommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit und bestätigte, Anklage gegen die 7 Hauptverdächtigen eingereicht zu haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach und nach wird das ganze Ausmaß im S&K-Skandal bekannt. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. am 20. Januar 2015 mitteilte, hat sie nicht nur gegen die sieben Hauptverdächtigen Anklage u.a. wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und Untreue erhoben, sondern es werde auch noch gegen ca. 140 weitere Personen ermittelt. Unter ihnen sollen sich neben weiteren S&K-Mitarbeitern auch Gutachter, Steuerberater und Notare befinden. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen.
Die Anklageschrift gegen die sieben Hauptverdächtigen wurde inzwischen beim Landgericht Frankfurt eingereicht und umfasst insgesamt 3150 Seiten. Den Beschuldigten wird u.a. schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug sowie schwere banden- und gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen. Den beiden S&K-Gründern, die auch durch ihr ausschweifendes Luxusleben in die Schlagzeilen gerieten, werden 49 Straftaten vorgeworfen. Den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf 240 Millionen Euro. Diese Summe könne aber auch noch weiter deutlich steigen, so der Oberstaatsanwalt gegenüber dem Handelsblatt. Etliche Anleger sollen mit Hilfe eines raffinierten Schneeballsystems betrogen worden sein. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht den Beschuldigten eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Bisher sind die Angeklagten nicht geständig.
Wie die Staatsanwaltschaft zudem mitteilt, bestehen dingliche Arreste in dreistelliger Millionen-Höhe. Allerdings konnten im Zuge der Ermittlungen bislang nur Vermögenswerte in Höhe von rund 55 Millionen Euro sichergestellt werden. Die betroffenen Anleger sollten daher nicht zögern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann.
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