CFB Fonds 159: Starker Schweizer Franken kann Probleme bereiten
23.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/CFB-Fonds.html Der im Vergleich zum Euro starke Schweizer Franken könnte negative Auswirkungen auf geschlossene Fonds mit Fremdwährungsdarlehen wie beispielsweise den CFB Fonds 159 haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend hatte die Schweizer Notenbank (SNB) die Kursbindung des Schweizer Franken zum Euro aufgegeben. Das führte zu einer Aufwertung des Franken gegenüber dem Euro. Kapitalanlagen, die Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben, könnten dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, da die Darlehensschulden praktisch über Nacht gestiegen sind.
Der 2006 aufgelegte geschlossene Immobilienfonds CFB Fonds 159 Eschborn Plaza zählt zu den Fonds mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken. Nachdem sich der Fonds für die Anleger seit 2011 nicht wie erhofft entwickelt hat, könnte der starke Franken nun für weitere Probleme sorgen. Denn die Entwicklung der Ausschüttungen ist auch vom Kurs des Schweizer Franken abhängig. Mögliche Szenarien könnten z.B. sein, dass die finanzierenden Banken neue Sicherheiten verlangen, was sich wiederum negativ auf die Ausschüttungen auswirken könnte.
Neben dem CFB Fonds 159 gibt es noch weitere geschlossene Fonds, die Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben. Für die betroffenen Anleger kann das Ende der Wechselkursbindung finanzielle Verluste mit sich bringen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen auch Fremdwährungsdarlehen, da Wechselkursverluste die Wirtschaftlichkeit eines Fonds beeinträchtigen können. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Wurden sie nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Schadensersatzansprüche können zudem entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Anleger über diese Rückvergütungen aufgeklärt werden, damit sie das Provisionsinteresse der Bank erkennen können.
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