Probleme beim IVG EuroSelect 12 "60 London Wall"
29.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 "60 London Wall" steckt aus verschiedenen Gründen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger können handeln, ehe finanzielle Verluste drohen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anleger konnten sich seit 2006 an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 "60 London Wall" beteiligen. Die Investition in eine Büroimmobilie im Herzen Londons klang vielversprechend, entwickelte sich jedoch genau in die andere Richtung. Die Anleger müssen eher mit finanziellen Verlusten als mit ordentlichen Renditen rechnen.
Gründe für die Schwierigkeiten gibt es mehrere. So erwies sich der Londoner Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren als schwierig. Da der Mietvertrag mit der Hauptmieterin auch noch im September 2016 ausläuft und auch nicht verlängert wird, verschärft sich diese Situation noch. Zudem wurde der Verkehrswert der Immobilie von ursprünglich ca. 206 Millionen GBP inzwischen auf rund 160 Millionen GBP abgewertet. Hinzu kam eine ungünstige Entwicklung des Wechselkursverhältnisses zwischen Euro und Britischem Pfund, so dass seit 2009 anhaltend die "Loan-to-Value-Klausel" verletzt wurde. Dadurch kann die kreditgebende Bank Sondertilgungen und zusätzliche Sicherheiten verlangen. Für die Anleger bedeutete dies, dass sie keine Ausschüttungen mehr erhielten.
Eine ähnliche Entwicklung gab es auch schon beim IVG EuroSelect 14 "The Gherkin". Hier wurde die Immobilie schließlich unter Zwangsverwaltung gestellt und dann verkauft. Auch hier drohen den Anlegern finanzielle Verluste. Um nicht in eine vergleichbare Situation zu geraten, können sich die Anleger des IVG EuroSelect 12 an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Diese können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Dazu zählen nicht nur sinkende Mieteinnahmen, sondern beispielsweise auch Wechselkursverluste oder das Risiko des Totalverlusts. Wurden die Risiken verschwiegen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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