Pressemitteilung von Alfried Große

Unis bieten bunten Strauß an Praxissimulationen


Politik, Recht & Gesellschaft

Essen/Hannover, 27. Juni 2011*****Studium, Referendariat und dann gleich als Anwalt vor Gericht? Wie kann man angehende Juristinnen und Juristen schon während des Studiums auf den anwaltlichen Ernstfall vorbereiten? Nach Ansicht von Prof. Dr. Christian Wolf vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Universität Hannover halten die Universitäten als Antwort auf diese Frage einen "bunten Strauß an Praxissimulationen" bereit. Ob Moot Court oder Legal Clinic, einig waren sich die fast 100 Teilnehmer und Referenten der 10. Soldan-Tagung in Hannover darin, dass diese Praxisübungen in sinnvoller Weise auf die anwaltliche Realität vorbereiten. Für Diskussionsstoff sorgten dagegen die Fragen, ob Moot Courts und Legal Clinics in die universitäre Ausbildung als fester oder sogar prüfungsrelevanter Bestandteil in das Jura-Studium aufgenommen werden sollten und wie mit der Haftungsproblematik bei der Beratung durch Studenten umzugehen ist.

Prof. Dr. Peter Huber, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Mainz, betonte in seinem Vortrag zum Thema Moot Courts, dass die Teilnahme vor allem an internationalen Veranstaltungen wie dem Willem C. Vis Moot einen persönlichen, hohen Einsatz erfordere. Das Engagement wird aber durch eine exzellente Zusatzqualifikation belohnt, die sich bei Bewerbungen bei renommierten Kanzleien als äußerst hilfreich erweise. Als ein Mittel zur Abgrenzung von anderen angehenden Anwälten sprach er sich gegen eine verbindliche, examensrelevante Einbettung in das Jura-Studium aus.

Law Clinics, wie die auf der 10. Soldan-Tagung vorgestellte Refugeen Law Clinic Gießen, die sich auf das Tätigkeitsfeld des Asyl- und Flüchtlingsrecht konzentriert, und die Legal Clinic 2.0 der Universität Düsseldorf, die ihre Beratungsleistung in der Mehrzahl der Fälle im Bereich des Vertragsrechts erbringt, fördern übereinstimmend das Eigenerleben der realen anwaltlichen Beratungspraxis. Diese Erfahrung wird von den Anwälten begrüßt, wie Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks, der das Law Clinics-Projekt in Gießen vorstellte, und Dr. Michael Beurskens, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Düsseldorf die Legal Clinic 2.0 betreut, unisono berichteten.

Auch wenn die Law Clinics weltweit verbreitet sind und als adäquates Ausbildungsmodell gesehen werden, haben die Law Clinics, wie auch die Moot Courts in Deutschland bislang wenig Niederschlag in den Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer gefunden. Vier Bundesländer haben überhaupt keine entsprechenden Verordnungen. Bei der Beurteilung der Frage nach der Einbindung von Praxissimulationen in die juristische Prüfungspraxis und die Prüfungsordnungen kam Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens vom Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück zu dem Schluss, dass die mündliche Rechtsberatung, als Legal Clinic organisiert, in einem thematisch geeigneten Schwerpunktbereich auf die zu belegenden Wochenstundenzahl von 16 Stunden angerechnet werden könnte. Bezogen auf Niedersachsen hätte der Gesetzgeber hinsichtlich der Moot Courts mit der Einfügung des §4a Abs. 3 S. 5 Nr. 1 NJAG einem Wunsch der Fakultäten entsprochen, allerdings eine in der praktischen Umsetzung nicht ganz unproblematische Norm geschaffen. Als Prüfungsleistung kann der die Studienarbeit ersetzende Moot Court-Schriftsatz nur studienabschließend geschrieben werden, stehe damit also in zeitlicher Nähe zur Vorbereitung auf die Pflichtfachklausuren. Das wird nach Ansicht von Prof. Ahrens die Zahl der Prüflinge klein halten, die sich für diese Gestaltung interessieren.

Die Problematik der Haftung bei den Law Clinics riet Prof. Dr. Andreas Piekenbrock vom Institut für Bürgerliches Recht an der Universität Heidelberg, der in seinem Vortrag den rechtlichen Rahmen für Legal Clinics im RDG geklärt hatte, über die Gründung einer Rechtsdienstleistungs GmbH zu lösen.

Für Prof. Dr. Volker Epping vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Hannover standen einer Aufnahme von Moot Courts und Legal Clinics in den verpflichtenden Fächerkanon der juristischen Fakultäten in erster Linie rein organisatorische Hürden im Wege. Denn die Durchführung derartiger Veranstaltungen für rund 300 Studenten pro Semester sei einfach nicht leistbar. Ekkehardt Schäfer, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer schlug deshalb vor, Studenten zwischen dem 4. und 6. Semester zu einem Praxisfall bei einem Anwalt zu verpflichten.

"Die vielen Beispiele der Moot Courts und Legal Clinics haben gezeigt, dass die Universitäten ihre Skepsis der vergangenen Jahre gegenüber einer verstärkten studienbegleitenden Praxisorientierung aufgegeben haben und die Praxissimulation zur Vorbereitung auf den Anwaltsberuf aktiv unterstützen und fördern. Auch die Hans Soldan Stiftung wird in die Organisation und Durchführung von bundesweiten Moot Couts aktiv unterstützen, da in diesen Veranstaltungen angehende Juristen im fairen juristischen Wettbewerb das Handwerkszeug des Anwalts vor Gericht kennenlernen und erlernen können", erklärt Manfred Wissmann, Vorstand der Hans Soldan Stiftung.

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