Pressemitteilung von Dr. Sabine Gladkov

ERGO Verbraucherinformation "Unterwegs für den Chef..."


Politik, Recht & Gesellschaft

Auf Montage im brasilianischen Regenwald, zum Meeting nach New York oder zum Vertragsabschluss nach London - wer für eine international tätige Firma unterwegs ist, kommt weit herum. Damit sich der mobile Mitarbeiter dabei voll und ganz auf den Grund seiner Reisetätigkeit konzentrieren kann, sorgen die meisten Unternehmen gerne für gebuchte Flüge und reservierte Hotelzimmer. Doch was passiert bei einem Unfall in der Fremde oder bei einer plötzlichen Krankheit? Was Unternehmen und Mitarbeiter vor Geschäftsreisen unbedingt bedenken sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Nicht nur für deutsche Großkonzerne stehen die Zeichen zunehmend auf Globalisierung: Auch mehr als die Hälfte aller mittelständischen Unternehmen unterhält inzwischen intensive Geschäftsbeziehungen mit dem nahen und fernen Ausland. Doch die internationalen Kontakte wollen gepflegt werden. Und so reisen täglich unzählige Handelsvertreter, Ingenieure und Manager im Auftrag ihrer deutschen Arbeitgeber um die Welt.

Fürsorgliche Arbeitgeber

Dass sich ein Unternehmen, das Mitarbeiter auf "Auslandsmission" schickt, bereits im Vorfeld um alle wichtigen Reisemodalitäten kümmert und genaue Reisepläne erarbeitet, ist meist selbstverständlich. Was viele jedoch nicht wissen: Die Unternehmen sind gesetzlich sogar dazu verpflichtet, für das Wohl ihrer Mitarbeiter auf Geschäftsreisen zu sorgen. "Dass zu dieser Fürsorgepflicht jedoch weit mehr gehört als eine sorgfältige Reiseplanung, ist vielen Personal- und Reiseverantwortlichen leider oft nicht hinreichend klar", bedauern die Geschäftsreise-Experten der ERV und warnen: "Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter vor Antritt einer Geschäftsreise nicht nur über mögliche Risiken und Gefahren informieren; sie sind auch dazu verpflichtet, mögliche Zusatzkosten zu übernehmen - zum Beispiel, wenn ein gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter plötzlich erkrankt und mit dem Zielland kein deutsches Sozialversicherungsabkommen besteht." Ohne ausreichenden Schutz kann das ein teures Unterfangen sein: Die Kosten für eine angemessene medizinische Behandlung und einen möglichen Krankenrücktransport in die Heimat können nämlich schnell mehrere tausend Euro betragen, was insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht ohne weiteres finanzieren können.

Pleiten, Pech und Pannen

Neben einer adäquaten Auslandskrankenversicherung für reisende Mitarbeiter sollten Unternehmen auch andere Gefahren nicht außer Acht lassen - und ihre Angestellten zumindest über die Risiken aufklären: Denn was passiert zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter während seiner Auslandsreise einen Unfall erleidet? Die Unfallexperten von ERGO klären auf: "Natürlich greift der gesetzliche Unfallschutz auch dann, wenn sich das Unglück während der Geschäftsreise im Ausland ereignet. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Der Unfall muss in klarem Zusammenhang mit der Arbeitsausführung stehen - der Autounfall mit bleibenden Schäden auf dem Weg zum Feierabend-Drink zählt definitiv nicht dazu." Ohne einen zusätzlichen Unfallschutz hätte der Mitarbeiter in diesem Fall das Nachsehen. Fürsorgliche Unternehmen, die ihre in die Ferne entsandten Mitarbeiter auch in einer solchen Situation nicht allein am anderen Ende der Welt stehen lassen wollen, sollten mit einer speziellen Geschäftsreiseversicherung vorsorgen. Diese gilt während der gesamten Geschäftsreise, egal ob Arbeits- oder Freizeit, im Inland wie im Ausland. Neben den oben beschriebenen Policen zu Unfall- und Auslandskrankenschutz können Unternehmen für ihre Mitarbeiter noch andere Reiserisiken wie Reiserücktritt oder -abbruch, Haftpflichtschäden und sogar Entführung absichern.

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