Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vertreibt die Furcht vor Entdeckung
17.08.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Die Furcht vor der Entdeckung sitzt Steuerhinterziehern im Nacken. Daher ist der Trend zur Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung auch in den ersten sechs Monaten 2015 ungebrochen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 10.500 Steuersünder haben im ersten Halbjahr zur Selbstanzeige gegriffen, um sich vor Strafverfolgung zu schützen. Das sind viel mehr Selbstanzeigen als Experten nach der Verschärfung der Selbstanzeige zum Jahresbeginn erwartet hatten. Die meisten Selbstanzeigen gingen in NRW ein, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern.
Die nach wie vor hohe Zahl der Selbstanzeigen belegt, dass die Furcht vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung steigt und dass viele Bundesbürger offenbar nach wie vor unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten haben. Die Gefahr, dass das Schwarzgeld im Ausland über kurz oder lang entdeckt wird, ist durch verschiedene internationale Kooperationsmaßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung kontinuierlich gestiegen. Sie wird noch größer, wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten beginnt. Ein Jahr später beteiligt sich auch die Schweiz.
Daher ist und bleibt die Selbstanzeige die einzige Möglichkeit, sich einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zu entziehen. Das gelingt aber nur, wenn noch kein Sperrgrund für die Selbstanzeige vorliegt. Der wichtigste Sperrgrund ist, dass die Steuerhinterziehung bereits von den Behörden entdeckt wurde oder der Täter mit einer Entdeckung rechnen musste. Daher sollte mit einer Selbstanzeige nicht mehr lange gewartet werden. Sie muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Nur dann kann sie ihre Wirkung entfalten.
Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen und die Fehlerquellen sind vielfältig. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Das können nur im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater erfüllen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch wirkt und keine weitere Strafverfolgung mehr droht.
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