S&K: Prozess beginnt am 24. September
19.08.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/sk-gruppe.html Der Prozess in einem der mutmaßlich größten Anlegerskandale beginnt in Kürze: Ab dem 24. September müssen sich die S&K-Gründer und vier weitere Angeklagte vor Gericht verantworten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach übereinstimmenden Medienberichten hat die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt die Anklage teilweise zugelassen. Der Prozess gegen die beiden S&K-Gründer, einem leitenden S&K-Angestellten sowie drei weiteren Angeklagten wird demnach am 24. September eröffnet.
Den Männern wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, gewerbs- und bandenmäßige Untreue bzw. die Beihilfe dazu vorgeworfen. Die Anklageschrift umfasst mehr als 3000 Seiten. Mit Hilfe eines ausgeklügelten Schneeballsystems sollen zehntausende Anleger betrogen worden sein. Der Gesamtschaden soll bei rund 240 Millionen Euro liegen. Dabei gerieten die Angeklagten auch immer wieder auf Grund ihres ausufernden Lebensstils in die Negativ-Schlagzeilen. Immerhin konnten im Zuge der Ermittlungen aber auch zahlreiche Vermögenswerte sichergestellt werden.
Für den Strafprozess sind zunächst 17 Verhandlungstage angesetzt. Bis zum Urteilsspruch wird es also noch dauern. Die geschädigten Anleger können parallel dazu ihre Ansprüche auf Schadensersatz zivilrechtlich geltend machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können sich gegen die Prospektverantwortlichen richten. Die Prospektangaben müssen ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage zeichnen. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen.
Darüber hinaus kommen aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler diverser S&K-Produkte in Betracht. Diese hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufklären müssen. Zudem hätten sie die Produkte auch auf deren Plausibilität überprüfen müssen, ehe sie sie vermitteln. Beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen festgestellt, dass das Anlagekonzept in sich nicht schlüssig ist. Das hätte auch den Vermittlern auffallen müssen. Daher können auch gegen sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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