Pressemitteilung von Michael Rainer

OLG Köln: Testament mit schreibungewohnter Hand gültig


Politik, Recht & Gesellschaft

Auch ein mit der schreibungewohnten Hand erstelltes Testament kann wirksam sein. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 3. August 2017 entschieden (Az.: 2 Wx 149/17).

Neben einem notariellen Testament kann die letztwillige Verfügung auch handschriftlich verfasst werden. Dazu muss es von vorne bis hinten vom Erblasser geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten nicht fehlen, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Ein solches handschriftliches Testament lässt sich in der Regel problemlos dem Erblasser zuordnen, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Schwieriger wird es allerdings, wenn der Erblasser das Testament mit der "falschen" Hand, also mit der Hand, mit der er normalerweise nicht schreibt, verfasst.

Genau dies hatte ein Erblasser getan. Aufgrund seiner Erkrankung traten Lähmungserscheinungen in seinem rechten Arm auf, sodass er ein Testament mit der linken Hand erstellte und in diesem seine Nachbarn als Erben einsetzte. Allerdings tauchte noch ein zweites Testament auf, in dem die Geschwister des Mannes zu Erben werden sollten. Das OLG Köln hatte zu entscheiden, welches Testament gültig ist.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme durch Zeugenbefragungen und der Einholung eines graphologischen Gutachtens entschied das OLG Köln, dass das mit der linken Hand geschriebene Testament gültig ist und die Nachbarn den Erbschein erhalten. Die Sachverständige konnte zwar nicht mit Sicherheit bestätigen, dass dieses Testament vom Erblasser stammt, da es keine vergleichbaren, mit der linken Hand geschriebenen, Schriftstücke gab. Allerdings konnte ein Zeuge glaubhaft versichern, dass er anwesend war, als der Erblasser das Testament erstellte. Das Argument der Geschwister, dass ein mit der schreibungewohnten Hand verfasstes Testament wesentlich unregelmäßiger aussehen müsste, verfing nicht. Auch mit der ungeübten Hand könne ein regelmäßiges Schriftbild erzeugt werden.

Das andere Testament stammte nach der Überzeugung des Gerichts nicht vom Erblasser. Es war ohne Absender beim Nachlassgericht eingegangen und ausweichlich seines Datums später erstellt worden. Schon aufgrund des Schriftbildes konnte es nicht vom Erblasser stammen, da er zu diesem Zeitpunkt nur noch mit der linken Hand schreiben konnte.

Bei Fragen rund um den Nachlass können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html)
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.03.2024 | Aeiforia GmbH
Eigene Altersvorsorge auf einen Blick
27.03.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
40 Jahre rennen ohne Pause
26.03.2024 | Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
"Brüssel muss die Europäische Union wettbewerbsfähig machen"
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 11
PM gesamt: 407.855
PM aufgerufen: 69.310.879