Pressemitteilung von Dirk Christoph Dr. Ciper LLM

Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf


Politik, Recht & Gesellschaft

Landgericht Düsseldorf vom 13.11.2017
Medizinrecht - Medienrecht - Versicherungsrecht:
Prozessschlappe für ARAG und deren Vorsitzenden Paul Otto Faßbender, LG Düsseldorf, Az.: 12 O 79/17

Chronologie:
Die ARAG Rechtsschutzversicherung sowie ihr Vorsitzender Paul Otto Faßbender gehen gerichtlich gegen eine Medienberichterstattung vor, wonach auf erhebliche Regulierungsverweigerungen und -verzögerungen der Schadenabteilung hingewiesen wurde. Der Versicherer sieht sich daher seit geraumer Zeit massiver Kritik aus der Anwaltschaft ausgesetzt. Konkret angegriffen werden von der ARAG u.a. die Bemerkungen: "ARAG mal wieder vor dem Kadi" und "Paul Otto Faßbender ignoriert Beschwerden". Da auf eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden nicht reagiert wurde, bemüht die ARAG (.... mal wieder) die Gerichtsbarkeit.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Parteien des Verfahrens zu einem Gerichtstermin geladen, zu dem die ARAG und ihre Vertreter jedoch nicht erschienen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil, wonach die Klage abgewiesen wurde und die Kosten des Rechtsstreits den Klägern auferlegt wurden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Öffentlichkeit ist leider nicht bekannt, mit welchen Problemen es die Anwaltschaft bei einigen Rechtsschutzversicherern zu tun hat, wenn es um die Bitte nach Deckungsschutzzusagen für ein Vorgehen eines der Versicherten geht. Bei der Aussage: "ARAG mal wieder vor dem Kadi" handelt es sich daher keineswegs um eine Falschbehauptung, sondern diese Aussage entspricht den Fakten. Die ARAG nimmt nachweislich in den Beschwerdestatistiken ihrer Aufsichtsbehörde, der BaFin, seit Jahren eine der unrühmlichen Vorreiterpositionen ein. Eine Umfrage des "Berliner Anwaltsblattes", deren Ergebnis vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin kommentiert wurde, bestätigt, dass gerade die ARAG den Zorn zahlreicher Anwälte auf sich ziehe. Nicht zuletzt stellte sich anlässlich des hiesigen Verfahrens interessanterweise sogar heraus, dass allein eine einzige deutsche Anwaltskanzlei gegen den Versicherer aktuell rund 145 (ausgeschrieben: einhundertfünfundvierzig) Deckungsprozesse führt. Eine Hochrechnung zur Gesamtzahl der laufenden Prozesse unter Berücksichtigung einer momentanen Anwaltsanzahl von rund 160.000 lässt sich damit nur erahnen. Jegliche Kritik zu diesen Regulierungspraktiken versucht der Versicherer sowie dessen Vorsitzender Paul Otto Faßbender im Keime zu ersticken, um keinen (...zusätzlichen) Imageverlust zu erleiden, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. Die Problematik wird, was den Bereich der Arzthaftung angeht, im Grunde auf dem Rücken von oftmals schwer medizingeschädigten Versicherungsnehmern ausgetragen, was neben der rechtlichen auch eine moralische Komponente aufwirft.
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