Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Verbrauchertipps


Politik, Recht & Gesellschaft

Kein Anspruch auf freie Samstage
In bestimmten Berufen wird auch regelmäßig samstags gearbeitet. Vor allem im Einzelhandel gehört der Samstag zum umsatzstärksten Tag. Arbeitnehmer in diesen Berufen sind zwar nicht verpflichtet, jedes Wochenende zu arbeiten, aber können auch nicht erwarten, um den Samstag herumzukommen. Das gilt nach Auskunft von ARAG Experten auch dann nicht, wenn es sich bei den Arbeitnehmern um alleinerziehende Elternteile handelt, die durch die Arbeitszeiten Probleme mit der Kinderbetreuung haben. In einem konkreten Fall musste die alleinstehende Kassiererin eines Baumarktes zunächst nur jeden zweiten Samstag arbeiten. An diesen Wochenenden war das Kind beim getrennt lebenden Vater. Doch dann pochte der bislang rücksichtsvolle Arbeitgeber auf die laut Arbeitsvertrag lediglich 15 freien Samstage im Kalenderjahr. So musste die Mutter auch an Samstagen arbeiten, an denen das Kind nicht beim Vater war. Zu Recht, wie die ARAG Experten bestätigen. Weder der Manteltarifvertrag noch der Arbeitsvertrag oder der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht lassen solch einen Anspruch zu. Vielmehr hat der Baumarkt ein berechtigtes betriebliches Interesse daran, Arbeitnehmern nicht mehr als 15 freie Samstage zu gewähren. Zudem haben auch die übrigen Mitarbeiter ein gleich großes Interesse an freien Samstagen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 3/17).

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Keine Noten für Hausaufgaben
Sie sind lästig. Aber auch nützlich. Manchmal dauern sie Stunden, manchmal gibt es gar keine. Der eine erledigt sie gewissenhaft zu Hause, der andere kurz vor Unterrichtsbeginn, in der Pause oder gar nicht. Mit Hausaufgaben werden Kinder seit jeher gequält. Und meistens sind sie durchaus sinnvoll, denn sie sollen Schüler dazu bringen, den Lernstoff selbständig einzuüben und eigenverantwortlich zu lernen. Daher sind Hausaufgaben sogar in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer festgeschrieben. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hausaufgaben hierzulande zwar kontrolliert und ausgewertet, aber nicht benotet werden dürfen. Da zu Hause Eltern, Geschwister oder Großeltern helfen könnten und nicht jeder Schüler das gleiche Maß an Betreuung zu Hause erfährt, sind Hausaufgaben keine objektiv erbrachten Leistungen. Leistungsnachweise, mit denen Schüler versetzt werden oder eben auch nicht, müssen unter Aufsicht in der Schule erbracht werden.

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Schadstoffgruppen auch für alte Wohnmobile bindend
Seit 2016 dürfen die meisten deutschen Großstädte im Rahmen des Luftreinhalteplans nur noch mit einer grünen Umweltplakette befahren werden. Es dürfen also nur schadstoffarme Fahrzeuge oder Kfz mit Ausnahmegenehmigungen in die ausgezeichneten Zonen fahren. In einem konkreten Fall zog ein Wohnmobil-Fahrer sogar vor Gericht, um eine solche Ausnahme für sein 1991 gebautes Wohnmobil für die Stadt Marburg zu bekommen. Eine technische Umrüstung für die erforderliche Schadstoffgruppe 4 war nicht möglich und einen Ersatz konnte sich der Mann nicht leisten. Sein Argument vor Gericht: Als er sich das Fahrzeug im Sommer 2015 zulegte, ahnte er noch nichts von den Umweltzonen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall seine Unwissenheit nichts an der Sachlage ändert, zumal die Umweltzone seit 2014 im Marburger Stadtparlament diskutiert wurde und nicht überraschend eingerichtet worden war. Und da das Einkommen des Wohnmobilisten auch nicht unter der Pfändungsfreigrenze lag, wäre die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wohl doch möglich gewesen. Daher sahen auch die Richter die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als nicht erfüllt an (Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 6 K 4419/16).

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