Fondsanlegern droht zum Jahresende die Verjährung möglicher Schadenersatzforderungen
20.09.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Erfurt, 20. September 2011. Anleger von Fonds müssen bis zum Jahresende aktiv werden, sofern sie noch Schadenersatz aus Altfonds fordern wollen. Darauf hat der DVS Deutsche Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt hingewiesen. "Zum Jahresende verfallen alle Schadenersatzansprüche aus den 90er-Jahren endgültig", betont Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. "Dies hängt mit der Änderung des Schuldrechts im Jahr 2002 zusammen. Davor konnten Betroffene noch 30 Jahre nach einer falschen Beratung klagen. Für Anleger, die vor dem 1. Januar 2002 ihr Geld angelegt haben, gilt aber nun die zehnjährige absolute Frist", so die DVS-Geschäftsführerin.
Nach Schätzung von Fachleuten sind in den 90er-Jahren tausende Fonds-Anleger Opfer falscher Beratung durch Vermittler oder Bankberater geworden. "Statt einer sicheren Geldanlage oder hervorragenden Altersvorsorge sitzen viele Anleger vor einem Scherbenhaufen ihrer Finanzen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi. "Viele Geschädigte sind sich aber nicht sicher, ob sich eine Klage gegen ihre Vermittler nach so langer Zeit wirklich noch lohnt. Denn letztendlich müssen die Anleger beweisen, dass sie falsch beraten wurde und dass sie die Anlage nicht gezeichnet hätten, wenn sie von den verschwiegenen Kickback-Zahlungen gewusst hätten", betont die DVS-Geschäftsführerin. "Aber trotzdem sollten die Anleger nicht einfach ihr Geld abschreiben, sondern ihre Fondsunterlagen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen", rät die DVS-Geschäftsführerin.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft "Verjährung" gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft "Verjährung" anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter http://www.dvs-ev.net
Verjährung Fonds Fondsanlagen Schadenersatz Schadenersatzanspruch DVS Deutscher Verbraucherschutzring Verbraucherschutz Schuldrecht Altfonds
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