Pressemitteilung von Markus Weins

Beschluss des BGH vom 09.05.2018 zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts


Politik, Recht & Gesellschaft

Nachdem die Rechtslage bislang nicht eindeutig war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten sind.

Gericht sieht keinen Grund für Nichterstattung

Damit ist nun eindeutig geregelt, dass auch auswärtige Rechtsanwälte die Kostenerstattung bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk ohne Prüfung der Notwendigkeit geltend machen können. Um Anwälten die aufwendige Recherche zu ersparen, listet die aktualisierte Reisekostentabelle den jeweils am weitesten entfernten Ort der einzelnen Gerichtsbezirke auf.

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4. Auflage 2018
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