Irreführende Werbung - Verbraucher muss Preisklarheit haben
18.10.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer mit unrealistisch niedrigen Abschlagsbeträgen wirbt, handelt unlauter und für den Verbraucher irreführend. Diese Art der Werbung stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Kunden werden vielfach mit günstigen Tarifen beworben. Die lassen sich über Vergleichsportale im Internet finden, teilweise werden Verbraucher aber auch direkt angerufen. Falsche oder irreführende Angaben zu den Kosten für die Verbraucher dürfen dabei nicht gemacht werden. Es gelten die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit für den Verbraucher, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dass der Verbraucher Klarheit über den tatsächlichen Preis haben muss, zeigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 29. Juni 2018 (Az.: 6 U 184/17). In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Stromanbieter auf Kundenfang. Er war von einem Mitbewerber auf Unterlassung verklagt worden, weil er Verbraucher anrufen ließ, um sie abzuwerben. Dabei wurde den potenziellen Kunden telefonisch ein günstiger erscheinender monatlicher Abschlag genannt als später in der Auftragsrechnung aufgeführt wurde.
Der beklagte Stromanbieter sah darin keine Irreführung der Verbraucher. Er argumentierte, für den Kunden sei nicht die Höhe des Abschlags entscheidend, sondern die tatsächlichen Gesamtkosten, die ein mündiger Verbraucher anhand des Grund- und des Arbeitspreises ermitteln könne.
Das Landgericht Aurich zog dieser Argumentation bereits den Stecker und hatte den Stromanbieter zur Unterlassung derartiger Werbeanrufe verurteilt. Das OLG Oldenburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Es stellte klar, dass die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit gelten. Die Erwartung eines Verbrauchers, dass der Abschlag tatsächlich dem - anhand seines bisherigen Verbrauchs geschätzten - monatlichen Verbrauch entspreche, sei naheliegend und berechtigt, wenn nicht etwas anderes vereinbart werde, so das OLG. Der Verbraucher dürfe aus der Höhe der Abschlagzahlung grundsätzlich auf die Höhe des endgültigen Preises schließen. Die Nennung eines unrealistisch niedrigen Abschlags im Werbetelefonat stelle eine irreführende, unlautere Handlung dar und verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), entschied das OLG.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht wie beispielsweise irreführende Werbung können sanktioniert werden und Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
21.04.2024 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
'Meine Mission ist es, über die Ereignisse der Offenbarung zu bezeugen, wie ich sie gehört und gesehen habe.'
'Meine Mission ist es, über die Ereignisse der Offenbarung zu bezeugen, wie ich sie gehört und gesehen habe.'
19.04.2024 | MAROKKO ZEITUNG
St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara
St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara
18.04.2024 | Sperbys Musikplantage
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
18.04.2024 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
Zum Frauentag: "Weiblichkeit" 3. Folge der Serie "Rael, der letzte Prophet: 50 Jahre spirituelle Revolution"
Zum Frauentag: "Weiblichkeit" 3. Folge der Serie "Rael, der letzte Prophet: 50 Jahre spirituelle Revolution"