Pressemitteilung von Fabian Sachse

Anwalt Offenbach und Anwalt Neu-Isenburg - Anwaltskanzlei Sachse - Familienrecht


Politik, Recht & Gesellschaft

Ein Erwachsener kann ebenfalls adoptiert werden. Einer Zustimmung seiner leiblichen Eltern bedarf es dazu selbstverständlich nicht.
Voraussetzung ist aber, dass ein "echtes" Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Eine Adoption eines Erwachsenen aus rein wirtschaftlichen Motiven (z.B. Ersparnis von Erbschaftssteuer oder Erlangung eines Adelstitels) ist daher nicht möglich.

Die Wirkungen einer Erwachsenen-Adoption sind erheblich schwächer:
Zwar wird der Angenommene mit allen Rechten und Pflichten zum Kind des Annehmenden, seine Verbindungen zu seiner leiblichen Verwandtschaft erlöschen jedoch nicht. Alle unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche bleiben daher bestehen. Der adoptierte Erwachsene hat quasi zwei Elternpaare. Hinsichtlich des Unterhalts haften die Adoptiveltern vor den leiblichen Eltern.

In Ausnahmefällen kann ein Erwachsener mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption (Volladoption) angenommen werden.

Dies ist in folgenden Fällen möglich:

Die Adoptiveltern haben bereits einen minderjährigen Bruder oder eine minderjährige Schwester des Erwachsenen angenommen.
Der Erwachsene wurde bereits als Minderjähriger in die Familie der Adoptiveltern aufgenommen oder der Adoptivantrag wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, als der Anzunehmende noch minderjährig war
Und schließlich der praktisch wichtigste Fall: Der Annehmende nimmt ein Kind seines Ehegatten aus einer früheren Beziehung an.

Auch in diesen Fällen ist die Zustimmung der leiblichen Eltern nicht erforderlich. Da sich die Annahme nach den Vorschriften der minderjährigen Adoption richtet erlöschen aber sämtliche Verbindungen zur leiblichen Verwandtschaft.

Ist die Zustimmung des leiblichen Elternteils nicht zu erlangen, ist daher das Zuwarten bis zur Volljährigkeit des Kindes die einzige Möglichkeit, eine Adoption eines Kindes des Ehepartners doch noch zu erreichen.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html), Familienrecht Dreieich, Familienrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) und Familienrecht Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/anwalt-neu-isenburg-anwalt-offenbach-langen-ueber-uns.html) und Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de).
Anwalt Offenbach Anwalt Neu-Isenburg Familienrecht Neu-Isenburg Familienrecht Dreieich Familienrecht Langen Familienrecht Offenbach Familienrecht Heusenstamm

http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Lamgen

Pressekontakt
http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Langen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Fabian Sachse
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.03.2024 | Aeiforia GmbH
Eigene Altersvorsorge auf einen Blick
27.03.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
40 Jahre rennen ohne Pause
26.03.2024 | Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
"Brüssel muss die Europäische Union wettbewerbsfähig machen"
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 407.846
PM aufgerufen: 69.309.881