Pressemitteilung von Karsten Mohr

Ohren auf beim Spielzeugkauf: manche Produkte sind für Kinder viel zu laut!


Politik, Recht & Gesellschaft

(Mynewsdesk) FGH, 2018 – Immer gut gemeint, aber manchmal ein Fehlkauf: Spielzeug für Babys und Kleinkinder. Denn Rasseln, Musikinstrumente, Spielcomputer und Co. können schnell Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und das Gehör der jungen Spielzeugnutzer gefährden. Wenn es in diesem Jahr an die Auswahl der Weihnachtsgeschenke für die Jüngsten geht, sollten Erwachsene daher genau prüfen, ob ein geräuscherzeugendes Spielzeug für Kinderohren geeignet ist oder eine Gefahr für sie darstellt.

Untersuchungen haben gezeigt, dass schon eine Babyrassel nahe am Ohr Lautstärken von über 90 Dezibel erzeugen kann. Das entspricht etwa dem Geräuschpegel in Diskotheken oder dem Schall eines Martinshorns aus zehn Metern Entfernung. Quietsche-Enten oder Trillerpfeifen bringen es in unmittelbarer Ohrnähe sogar auf bis zu 130 Dezibel – so laut ist ein startender Düsenjet oder ein Rockkonzert. Bei einem Schallpegel in dieser Größenordnung liegt auch die Schmerzschwelle des Gehörs und Hörschäden sind schon bei kurzer Einwirkung möglich. Kinderohren sollten daher grundsätzlich von derartigen Lärmquellen ferngehalten werden.

Wenn es um die Lärmprävention bei den Jüngsten geht, stehen insbesondere Eltern und Erwachsene in der Verantwortung. Sie sollten die Ohren der Kleinen nicht unbedarft belasten und ein Bewusstsein für die Gefahren von Lärm vermitteln. Bei der Auswahl geeigneter Spielzeuge sollte zudem genau darauf geachtet werden, welche hohen Lautstärken sie erzeugen. Nicht zu empfehlen sind etwa Spielsachen mit dem Warnhinweis „von den Ohren fernhalten“ – Kinder könnten diese Verhaltensregel nur allzu leicht vergessen oder sie einfach nicht beachten.

Auch unterschiedliche Prüfsiegel decken häufig nicht alle Bereiche einer ausreichenden Produktsicherheit ab. So sind in der für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) zuständigen EU-Spielzeugrichtlinie* keine konkreten Grenzwerte für geräuscherzeugende Spielsachen hinterlegt. Produkte sollen demnach lediglich so hergestellt werden, dass sie dem Gehör von Kindern nicht schaden. Verbraucherschützer raten daher, Spielzeuge vor dem Kauf selbst zu prüfen und auszuprobieren oder sich von einem Verkäufer vorführen zu lassen. Dabei gilt: Was schon für Erwachsene zu laut ist, ist es für Kinderohren erst recht, da sie durch ihr geringeres Gehörgangsvolumen erheblich lautere Höreindrücke aufnehmen.

Der Schutz des kindlichen Gehörs ist auch deshalb so wichtig, weil frühkindliche Hörschäden, ob angeboren oder durch äußerliche Einwirkungen erworben, den Spracherwerb und damit die gesamte Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. Insbesondere Kleinkinder können sich oft aus eigener Kraft noch nicht dem Lärm entziehen oder sich dazu mitteilen. Auch bei Kindergarten- und Schulkindern bleiben Hörschwächen nicht folgenlos: schwächere Lernleistungen und Konzentrationsstörungen können daraus resultieren. Umsicht, Vorsorge und Schutz durch die Erwachsenen sind daher von allergrößter Bedeutung.

Für Fragen zum Lärmschutz oder vorsorgliche Hörtests auch bei Kindern sind die Partner-akustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören die richtigen Ansprechpartner. Als Hörexperten vor Ort stehen allen Interessierten die rund 1.500 FGH Meisterbetriebe zur Verfügung. Sie bieten das gesamte Leistungsspektrum vom kostenlosen Hörtest über Fragen zum Thema Hören bis zur individuellen Anpassung von Hörsystemen. Die FGH Partner informieren außerdem über neueste Trends und technische Entwicklungen. Zu erkennen sind sie am Ohrbogen mit dem Punkt. Einen Fachbetrieb in der Nähe findet man unter  http://www.fgh-info.de (http://www.fgh-info.de)

*https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009L0048

Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: "FGH"


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