Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Recht schnell...


Politik, Recht & Gesellschaft

+++ Arbeitszeiterfassung muss lückenlos werden +++
Die Unternehmen in der Europäischen Union (EU) müssen die Arbeitszeiten aller Angestellten, Arbeiter und Außendienstmitarbeiter komplett erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell entschieden. Laut ARAG Experten sind nun alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, das Urteil in nationales Recht umzusetzen (EuGH, Az.: C-55/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH. (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf)

+++ Ritze zwischen Matratzen kein Mangel +++
Die Matratzen eines Boxspringbettes dürfen auseinanderdriften. Im Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem sogenannten Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdrifteten, befand laut ARAG das Gericht (Az.: 19 S 105/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Düsseldorf. (http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen-2019/09-19.pdf)

+++ Kosten für Schulbücher sind übernahmefähig +++
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG. (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html)

+++ Eigenschutz gegen Starkregen +++
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden abschüssigen Gelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Mainz (AZ.: 3 K 532/18.MZ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Mainz. (https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/eigenschutz-bei-starkregen/)
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