Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
16.07.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln müssen sich auf anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Ansonsten ist die Werbung damit unzulässig, wie das OLG Köln bekräftigte.
Nach der Health Claims Verordnung sind gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nur zulässig, wenn sie durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise abgesichert sind. Ansonsten verstoßen sie gegen die Verordnung und gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dies hat das OLG Köln mit Urteil vom 21.06.2019 bekräftigt (Az. 6 U 181/18). In dem Fall hatte ein Lebensmittelunternehmen einen Tee damit beworben, dass er sich positiv auf die Empfängnisfähigkeit auswirke. In den Werbeaussagen hieß es u.a., dass der Tee Pflanzenstoffe enthalte, die auch in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Weitere Pflanzenstoffe seien entspannend und luststeigernd.
Das OLG Köln gab der Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbands statt. Die Werbung sei so zu verstehen, dass der Tee Probleme, die einer Empfängnis im Wege stünden, lindere und so die Chancen auf eine Empfängnis erhöhe. Den notwendigen wissenschaftlichen Nachweis bliebe das Unternehmen aber schuldig, so das OLG.
Unzulässige Werbung kann zu rechtlichen Sanktionen führen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.04.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
Shincheonji in den Philippinen: Gemeinsame Reflexionen bei Asienweitem Seminar für Pastoren und Gläubige
Shincheonji in den Philippinen: Gemeinsame Reflexionen bei Asienweitem Seminar für Pastoren und Gläubige
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
21.04.2024 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
'Meine Mission ist es, über die Ereignisse der Offenbarung zu bezeugen, wie ich sie gehört und gesehen habe.'
'Meine Mission ist es, über die Ereignisse der Offenbarung zu bezeugen, wie ich sie gehört und gesehen habe.'
19.04.2024 | MAROKKO ZEITUNG
St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara
St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara
18.04.2024 | Sperbys Musikplantage
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung