Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Verbrauchertipps


Politik, Recht & Gesellschaft

Silica-Gel: Kleine Kugel, große Wirkung
Sie liegen oft Warensendungen mit Kleidung oder elektronischen Geräten bei, damit die Ware vor Feuchtigkeit geschützt wird: Kleine Beutel, gefüllt mit weißen Wunderkügelchen namens Silica-Gel. Dabei handelt es sich laut ARAG Experten um Wasser absorbierendes Kieselgel, das bis zu 40 Prozent des Eigengewichtes an Feuchtigkeit aufnehmen kann. Und da die kleinen weißen Perlen - im Gegensatz zur blauen, mit gesundheitsschädlichem Cobaltchlorid gefärbten, Variante - völlig ungiftig sind, kann man sie bedenkenlos im Haushalt und auf Reisen einsetzen. Etwa um Medikamente und Verbandszeug trocken zu halten, Schuhe zu trocknen oder Kleidung zu lagern, ohne dass sie auf dem Dachboden oder Keller feucht wird oder gar schimmelt. Auch im Kampf gegen unangenehme Gerüche, die beispielweise aus manchen Sporttaschen wabert, kann Silica-Gel eingesetzt werden. Als Retter in der Not können die Kugeln sogar nass gewordene Handys wieder trockenlegen. Einfach das Gerät auf möglichst vielen Kügelchen betten - funktioniert besser als Reis! Und das Beste an diesem Alleskönner: Silica-Gel ist wiederverwendbar, indem man die Kugeln - natürlich ohne den Beutel, in dem sie meist verpackt sind - etwa eine halbe Stunde bei 100 Grad im Backofen trocknet.

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Wenn der Flieger ohne Fluggäste startet
Wenn Passagiere eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung haben wollen, müssen sie laut ARAG Experten unter Umständen beweisen, dass die Airline sich geweigert hat, sie zu befördern. In einem konkreten Fall waren die klagenden Fluggäste, die zuvor normal eingecheckt und Bordkarten erhalten hatten, in Barcelona am Boden geblieben. Nach Aussage der Passagiere hatte die Fluggesellschaft sich aufgrund einer Überbuchung geweigert, sie zu befördern. Doch die Airline behauptete, die Urlauber seien einfach zu spät am Gate gewesen. Ein Blick ins Buchungssystem zeigte, dass es genügend freie Plätze auf dem Flug nach Hannover gegeben hatte. Gleichzeitig konnten die Reisenden nicht beweisen, pünktlich am Gate gewesen zu sein. Daher urteilten die Richter zugunsten des Unternehmens (Amtsgericht Hannover, Az.: 410 C 13190/17)

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Die Psychotricks der Buchungsportale
Je höher die Nachfrage, desto höher der Preis. Dieses grundlegende Gesetz der Marktpreisbildung machen sich Buchungsportale gerne zu eigen, um Kunden zur schnellen Buchung zu bringen. Mit alarmierenden Hinweisen wie z. B. "Nur noch ein Zimmer frei", "Hohe Nachfrage zu diesem Zimmer" oder "Preiserhöhung erwartet" versuchen Reiseportale, Druck auf die Kunden auszuüben. Doch die ARAG Experten warnen vor solchen Tricks, denn in der Regel ist es nur heiße Luft. Oft werden mit dieser Masche nur die Hotels abgestraft, die auf der eigenen Internetseite günstigere Preise anbieten als die Buchungsportale. Stattdessen raten die ARAG Experten, solche Warnhinweise zu ignorieren und sich im Zweifel direkt beim Hotel nach der Auslastung der Zimmer zu erkundigen und dann in Ruhe zu entscheiden, wohin die Reise gehen soll.

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