Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze - Arbeitsrecht


Politik, Recht & Gesellschaft

Vielerorts ist in der Gastronomie zur Karnevalszeit Hochbetrieb. Dies gilt natürlich besonders in den rheinländischen Karnevalshochburgen. Wer in Köln während der närrischen Zeit als Servicekraft in der Gastronomie arbeitet, darf auch erwarten, dass der Chef dies später im Arbeitszeugnis erwähnt. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Arbeitsgericht Köln entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Einer Kellnerin, die in einem Gasthaus in der Kölner Innenstadt arbeitete, wurde gekündigt. Das Kündigungsschutzverfahren endete mit einem Vergleich, der den Chef dazu verpflichtete, ihr ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Bewertung und den in diesem Fall üblichen Dankesformeln auszustellen. Das ausgestellte Zeugnis enthielt jedoch keinen Bezug auf den Karneval. Die Klägerin hatte aber zwei Jahre lang zur Karnevalszeit gearbeitet. Dies wollte sie im Zeugnis vermerkt haben. Der Arbeitgeber weigerte sich, das Dokument zu ergänzen: Seiner Ansicht nach handelte es sich hier - insbesondere bei dem Samstag nach Weiberfastnacht - gar nicht um die Karnevalszeit.


Das Urteil

Das Gericht musste hier klarstellen, wann eigentlich die "Karnevalszeit" ist. Es erklärte, dass dieser Begriff nicht gesetzlich festgelegt, aber im Rheinland doch eindeutig sei: Es handle sich um die gesamte Hauptzeit der Karnevalsfeierlichkeiten von Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch. Das Gericht wies darauf hin, dass der Begriff "Karnevalstage" alleine sich auf besondere Tage wie Weiberfastnacht, Rosenmontag und Aschermittwoch beziehen könne. Die "Karnevalszeit" aber sei die gesamte Zeitspanne. Das Gericht stellte außerdem klar, dass im Rheinland und ganz besonders im Kölner Raum in der Gastronomie zur Karnevalszeit eine ganz außergewöhnliche Arbeitsbelastung herrsche. Daher hätten Arbeitnehmer in der Gastronomie auch ein berechtigtes Interesse daran, dass der Arbeitgeber ihre Arbeit in dieser Zeit in einem qualifizierten Arbeitszeugnis erwähne.


Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

"Zumindest, wer in einer Karnevalshochburg lebt und in der Gastronomie arbeitet, kann verlangen, dass seine Tätigkeit zur Karnevalszeit im Zeugnis auftaucht - und zwar auch dann, wenn es sich nicht um einen der besonderen Karnevalstage wie den Rosenmontag handelt", fasst Michaela Rassat zusammen. "Arbeitnehmer sollten ganz besonders nach einem Kündigungsrechtsstreit darauf achten, dass der Arbeitgeber in einem qualifizierten Arbeitszeugnis keine Angaben weglässt, die in einer bestimmten Branche oder Gegend üblich sind", so der Tipp der Rechtsexpertin.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Januar 2019, Az. 19 Ca 3743/18


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Arbeitsgericht Köln Arbeitsrecht Gastronomie Karneval Rheinland Arbeitszeugnis Kellnerin Kündigung

http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40198 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 16
PM gesamt: 409.022
PM aufgerufen: 69.381.176