Pressemitteilung von Fabian Sachse

Anwalt Offenbach - Anwalt Rödermark - Anwaltskanzlei Sachse - Mietrecht


Politik, Recht & Gesellschaft

Von einer Durchführung von Schönheitsreparaturen sind sämtliche Beschädigungen an der Mietsache zu unterscheiden.

Unabhängig von der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklauseln kann der Vermieter jeden Schaden geltend machen, der über das Maß der üblichen Nutzung hinausgeht. Dazu zählt jede Art von Schaden an den vermieterseitigen Einbauten, Farbabplatzungen an Fenstern, Türen und Heizkörpern, Schäden an Parkett oder Teppich durch Wasser oder andere Stoffe, Beschädigungen der Sanitärkeramik usw.. Eine genaue Regelung, was unter einer übermäßigen Abnutzung zu verstehen ist, gibt es nicht. Hier entscheiden Gerichte jeweils im Einzelfall unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, was regelmäßig zu Streit oder Unverständnis führt, haben doch die einzelnen Sachverständigen und Richter eine unterschiedliche Auffassung von "üblicher Abnutzung".

Zur Beseitigung dieser Mängel muss der Vermieter dem Mieter eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser First darf er die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen lassen. Dabei muss sich der Vermieter auch nicht auf einen notdürftige Reparatur oder nur ein einfaches Ausbessern einlassen. So ist durch Gerichte immer wieder entschieden worden, dass der Vermieter z.B. bei einem Wasserfleck auf dem Parkett durchaus einen Anspruch darauf hat, dass das gesamte Parkett so saniert wird, dass der Schaden nicht mehr sichtbar ist. Gleiches gilt zum Beispiel für Flecke auf Teppichböden. Hier können für jeden Mieter schnell erhebliche Summen von mehreren 1000 EURO zustande kommen. Man sollte daher darauf achten, mit der Mietsache sorgsam umzugehen und kleinere Schäden gleich selbst ausbessern.

Weitere Informationen zum Thema Mietrecht Rödermark (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html), Mietrecht Egelsbach, Mietrecht Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) und Mietrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Anwalt Rödermark (http://kanzlei-sachse.de).
Anwalt Offenbach Anwalt Rödermark Mietrecht Rödermark Mietrecht Dietzenbach Mietrecht Offenbach

http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Lamgen

Pressekontakt
http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Langen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Fabian Sachse
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.04.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
17.04.2024 | Conterganstiftung
"Contergan ist Teil der deutschen Geschichte"
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 408.861
PM aufgerufen: 69.365.739